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OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 54/14 |
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Keine Verwirkung des Widerrufs auch drei Jahre nach Rückführung des Darlehens
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 31.03.2014 - 4 O 305/13
- OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 54/14
- OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14
Wird zitiert von ...
- LG Konstanz, 11.06.2015 - B 3 O 259/14 Allein der Umstand, dass zwischen der Ausreichung des Darlehens und dem Widerruf rund 6 Jahren vergangen sind, genügt hierzu nicht (vgl. z. B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. April 2015 - 17 U 54/14 -, juris, das eine Verwirkung der Ausübung des Widerrufsrechts rund 9 Jahre nach Vertragsschluss und 3 Jahre nach vollständiger Rückführung der Finanzierung verneint).