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OLG Celle, 13.03.1990 - 17 UF 107/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1611
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1142
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 2 UF 238/09
Unterhalt eines volljährigen Kindes: Unterhaltsausschluss wegen …
Eine Unterhaltsverwirkung infolge sittlichen Verschuldens kann angenommen werden, wenn das volljährige Kind seine Bedürftigkeit durch übermäßigen Rauschgift- oder Alkoholkonsum selbst verursacht hat (KG FamRZ 02, 1357, OLG Celle, FamRZ 90, 1142). - BFH, 30.10.2003 - III R 23/02
Strafverteidigungskosten für Kind als außergewöhnliche Belastung
Ist der Unterhaltsberechtigte durch sittliches Verschulden bedürftig geworden, beschränkt sich die Unterhaltsverpflichtung auf einen der Billigkeit entsprechenden Beitrag zum Unterhalt; sie kann sogar vollständig entfallen, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre (§ 1611 Abs. 1 Satz 2 BGB; Urteil des BGH in NJW 1985, 806, 807; Beschlüsse des OLG Celle vom 13. März 1990 17 UF 107/88, FamRZ 1990, 1142; des Kammergerichts Berlin vom 18. Dezember 2001 18 UF 35/01, FamRZ 2002, 1357). - OLG Hamm, 31.05.2006 - 11 UF 53/06
Zum Unterhaltsanspruch eines 32-jährigen nichtehelichen Sohnes
Auch nach Auffassung des Klägers besteht kein Zweifel, dass der durch Urteil eines Gerichts in Ecuador festgestellte Verstoß Jan H gegen Drogengesetze ein sittliches Verschulden im Sinne von § 1611 BGB darstellt (vgl. für den Fall des Drogenkonsums OLG Celle, FamRZ 90, S. 1142, 1144, KG FamRZ 02, 1357).