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   KG, 28.08.1987 - 17 UF 1644/87   

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https://dejure.org/1987,3536
KG, 28.08.1987 - 17 UF 1644/87 (https://dejure.org/1987,3536)
KG, Entscheidung vom 28.08.1987 - 17 UF 1644/87 (https://dejure.org/1987,3536)
KG, Entscheidung vom 28. August 1987 - 17 UF 1644/87 (https://dejure.org/1987,3536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    HausrVO §§ 2, 5; 1. EheRG
    Ehewohnung und Hausrat; Zuweisung der Ehewohnung; Abwägung aller Umstände des Einzelfalles; offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei einem Ehegatten liegendes Fehlverhalten; Unmaßgeblichkeit der Ursachen der Eheauflösung im Hausratsverfahren; wirtschaftliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HausratsVO § 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsverhältnis; Ehegatte; Ehegatten; Fehler; Fehlverhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 711
  • FamRZ 1988, 182
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

    Auszug aus KG, 28.08.1987 - 17 UF 1644/87
    Die von dem Antragsgegner angestrebte umfangreiche Zeugenvernehmung zu dem Grad des Verschuldens - das sich nach früherem Recht bei längerer Trennungszeit ohnehin nur unsicher feststellen ließ (BVerfG NJW 1980, 689, 691) - scheidet daher von vornherein aus.
  • BGH, 14.07.1955 - IV ZB 37/55

    Verfahren bei Hausratsverteilung

    Auszug aus KG, 28.08.1987 - 17 UF 1644/87
    Mit dieser Bestimmung ist dem Richter "aufgegeben, alle Umstände zu berücksichtigen, die das Verhältnis der geschiedenen Ehegatten zueinander, ihre gegenwärtigen Lebensbedingungen und ihre Beziehungen zu den einzelnen Gegenständen« (hier also zu dem Streitobjekt Ehewohnung) "betreffen, soweit diese irgendwie bedeutsam für die Beurteilung sein können, was in dem Einzelfall billig, gerecht und zweckmäßig ist« (BGHZ 18, 143, 148 = NJW 1955, 1355 = JZ 1955, 706 mit Anm. Keidel = LM HausrVO § 1 Nr. 2 mit Anm. Johannsen).
  • OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15

    Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau wegen wiederholter Besuche der neuen

    Schließlich sind Alter, Gesundheitszustand und die durch ihre finanziellen Verhältnisse bedingte Möglichkeit der Beteiligten, sich Ersatzwohnraum zu beschaffen, zu beachten (Faber, in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, zu § 1361b BGB Rn. 35 m.w.N.; vgl. auch KG, Beschl.v. 28.08.1987 - 17 UF 1644/87 - FamRZ 1988, 182).
  • OLG Brandenburg, 18.03.2022 - 13 UF 134/21

    Beschwerde gegen die Durchführung eines Versorgungsausgleichs;

    Aus dem Kriterium des Anteils der gemeinsam aufgebrachten Mittel und Eigenleistungen zum Aufbau der Wohnung (vgl. KG NJW-RR 1989, 711) kann die Antragsgegnerin keinen wesentlichen Vorteil für sich herleiten, denn unbestritten haben beide Ehegatten das Grundstück gemeinsam erworben, saniert und die Darlehn zur Finanzierung der Immobile ebenfalls gemeinsam aufgenommen und getilgt.

    Schließlich ist auch zu Gunsten der Antragsgegnerin kein längerer Zeitraum der Wohnungsnutzung als weiterer Gesichtspunkt bei der Zuweisung gegeben (KG NJW-RR 1989, 711; BeckOGK/Erbarth, a. a. O., § 1568a BGB Rn. 48; MüKoBGB/Wellenhofer, a. a. O., § 1568a Rn 20).

  • OLG Brandenburg, 16.11.2021 - 13 UF 73/21

    Überlassung der Ehewohnung anlässlich einer Scheidung; Größere Angewiesenheit auf

    c) Der längere Zeitraum der Wohnungsnutzung kann ein weiterer Gesichtspunkt bei der Zuweisung sein (KG NJW-RR 1989, 711; BeckOGK/Erbarth, a. a. O., § 1568a BGB Rn. 48; MüKoBGB/Wellenhofer, a. a. O., § 1568a Rn 20; BeckOK BGB/Neumann, 59. Ed., § 1568a Rn. 13).

    d) Auch der Anteil der gemeinsam aufgebrachten Mittel und Eigenleistungen zum Aufbau der Mietwohnung ist bei der Zuweisungsentscheidung zu berücksichtigen (KG NJW-RR 1989, 711).

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