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   FG Düsseldorf, 18.08.2000 - 17 V 2163/00 A (E)   

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FG Düsseldorf, 18.08.2000 - 17 V 2163/00 A (E) (https://dejure.org/2000,9815)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.08.2000 - 17 V 2163/00 A (E) (https://dejure.org/2000,9815)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. August 2000 - 17 V 2163/00 A (E) (https://dejure.org/2000,9815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkte Steuerpflicht eines EG-Ausländers; Mindeststeuersatz bei beschränkt Steuerpflichtigem als Verstoß gegen das EG-rechtliche Diskriminierungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Ausländer; beschränkte Steuerpflicht; Mindeststeuersatz; Diskriminierungsverbot - Mindeststeuersatz nach § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG als Verstoß gegen das EG-rechtliche Diskriminierungsverbot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mindeststeuersatz nach § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG als Verstoß gegen das EG-rechtliche Diskriminierungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 26
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.08.2000 - 17 V 2163/00
    Die Erhebung eines Mindeststeuersatzes stelle entsprechend den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 27.06.1996, C-107/94 in der Rechtssache Asscher (Deutsches Steuerrecht - DStR - 1996, 329) für EG-Bürger mit beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (§ 49 Abs. 1 bis 3 EStG ) grundsätzlich eine nach Art. 52 des EG-Vertrages verbotene mittelbare Diskriminierung dar.

    Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 27.6.1996, C-107/94 mit der Diskriminierung von gebietsfremden Steuerpflichtigen befasst, die nicht die Gesamtheit oder nahezu die Gesamtheit ihrer Einkünfte in dem Staat erzielen, in dem sie arbeiten, ohne dort zu wohnen.

    Demnach stelle es eine nach Art. 52 des Vertrages (= Art. 43 EGV n.F.) verbotene mittelbare Diskriminierung dar, wenn auf bestimmte Gebietsfremde ein höherer Einkommensteuersatz angewandt werde, als er für Gebietsansässige und diesen gleichgestellten Personen gelte (EuGH-Urteil vom 27.06.1996 C-107/94, a.a.O.).

  • EuGH, 14.09.1999 - C-391/97

    Gschwind

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.08.2000 - 17 V 2163/00
    Das FA gibt zu bedenken, dass für einen Mindeststeuersatz anstelle eines Progressionsvorbehalts verwaltungsökonomische Gründe sprächen und verweist auf die Entscheidung des EuGH vom 14.9.1999, Rs C-391/97 in der Rechtssache Gschwind.
  • BFH, 20.07.1990 - III B 144/89

    - Keine Aussetzung der Vollziehung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.08.2000 - 17 V 2163/00
    Die Antragstellerin hat auch ein berechtigtes Interesse an der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (zu dieser Voraussetzung in Fällen behaupteter Verfassungswidrigkeit: BFH-Beschluss vom 20.7.1990 III B 144/89, BStBl II 1991, 104, 105; BFH-Beschluss vom 19.8.1994 X B 318, 319/93, BFH/NV 1995, 143).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.08.2000 - 17 V 2163/00
    Ernstliche Zweifel gemäß § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides sind gegeben, wenn eine überschlägige Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechts- oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 28.11.1974 V B 52/73, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1975, 239).
  • BFH, 16.03.1995 - VIII B 158/94

    Besteuerung von lediglich gutgeschriebenen "Renditen" als Kapitalerträge -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.08.2000 - 17 V 2163/00
    Eines auf Aussetzung der Vollziehung von Annexabgaben gerichteten Antrages bei Gericht bedarf es daher nur, wenn die Finanzbehörde die Aussetzung der Vollziehung der Annexabgaben trotz vorheriger Aussetzung der ihnen zugrunde liegenden Steuern verweigert (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16.3.1995 VIII B 158/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 680).
  • BFH, 19.08.1994 - X B 318/93
    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.08.2000 - 17 V 2163/00
    Die Antragstellerin hat auch ein berechtigtes Interesse an der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (zu dieser Voraussetzung in Fällen behaupteter Verfassungswidrigkeit: BFH-Beschluss vom 20.7.1990 III B 144/89, BStBl II 1991, 104, 105; BFH-Beschluss vom 19.8.1994 X B 318, 319/93, BFH/NV 1995, 143).
  • FG Düsseldorf, 12.10.1999 - 17 V 4982/99

    Verstoß der Geltung des Mindeststeuersatzes des § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.08.2000 - 17 V 2163/00
    Hiergegen hat die Antragstellerin Einspruch erhoben und zur Begründung auf den in den Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 70 veröffentlichten Beschluss des erkennenden Senats vom 12.10.1999, 17 V 4982/99 A (E) verwiesen.
  • BFH, 05.02.2001 - I B 140/00

    Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige

    Vorinstanz: FG Düsseldorf (EFG 2001, 26).

    Dem nach zuvoriger Ablehnung durch das FA beim Finanzgericht (FG) gestellten Antrag, den angefochtenen Bescheid auszusetzen, gab das FG mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 26 wiedergegebenen Gründen statt: Es sei ernstlich zweifelhaft, ob bei Zugrundelegung der vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Urteil vom 27. Juni 1996 Rs. C-107/94 ("Asscher", Internationales Steuerrecht --IStR-- 1996, 329) entwickelten Rechtsgrundsätze § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG mit EG-Recht in Einklang stehe.

  • FG Hamburg, 26.07.2001 - II 377/00

    Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Künstler verfassungs- und

    Steuergerichte der Bundesrepublik Deutschland haben diesen Ansatz aufgegriffen und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass es ernstlich zweifelhaft sei, ob der Mindeststeuersatz in § 50 Abs. 3 S. 2 EStG (25 % des Einkommens) mit Gemeinschaftsrecht vereinbar sei, wenn dieselbe Ausgangssituation wie in dem Urteilsfall des EuGH vorliege (BFH-Beschluss vom 05.02.2001 I B 140/00, DStR 2001, 485; FG Düsseldorf, Beschluss vom 18.08.2000 17 V 2163/00, DStRE 2001, 84).
  • FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 2204/02

    Progressionsvorteil; Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung;

    Über diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 10.01.2000 (17 V 2163/00 A [E]) und der BFH mit Beschluss vom 05.02.2001 (I B 140/00) entschieden.
  • FG Hamburg, 29.10.2001 - II 271/01

    Künstler-Quellensteuerabzugsbesteuerung gemeinschafts- und verfassungskonform

    Steuergerichte der Bundesrepublik Deutschland haben diesen Ansatz aufgegriffen und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass es ernstlich zweifelhaft sei, ob der Mindeststeuersatz in § 50 Abs. 3 S. 2 EStG (25% des Einkommens) mit Gemeinschaftsrecht vereinbar sei, wenn dieselbe Ausgangssituation wie in dem Urteilsfall des EuGH vorliege (BFH-Beschluss vom 5.2.2001 I B 140/00, DStR 2001, 485 ; FG Düsseldorf, Beschluss vom 18.8.2000 17 V 2163/00, DStRE 2001, 84).
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