Rechtsprechung
OLG Celle, 03.03.1999 - 17 W 16/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung
Wird der Rechtsanwalt dem entgegen nicht von der Anhörung unterrichtet, ist diese fehlerhaft (OLG Celle, Beschluss vom 03.03.1999, Az: 17 W 16/99, InfAuslR 1999, 462). - OLG Schleswig, 09.03.2007 - 2 W 54/07
Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen im Abschiebehaftverfahren
Unterbleibt dies, so ist die Anhörung nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung fehlerhaft, weil nicht auszuschließen ist, dass der Betroffene im Beisein seines Anwalts Angaben macht, die für die Entscheidung des Gerichts bedeutsam sein können (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27.03.2006, 3 W 16/06, bei Melchior; OLG Celle, Beschluss vom 3.03.1999, 17 W 16/99, bei Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.04.2003, 20 W 117/03, bei Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.11.2005, 11 Wx 32/05, LS bei Juris). - OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 166/05 Wird der Rechtsanwalt dem entgegen nicht von der Anhörung unterrichtet, ist diese fehlerhaft (OLG Celle, Beschluss vom 03.03.1999, Az: 17 W 16/99, InfAuslR 1999, 462).