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OLG Köln, 11.02.2015 - 17 W 313/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Höhe der Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 413
Umfang der Vergütung des Sachverständigen für ein mündlich erstattetes Gutachten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sachverständiger unterhält Büro am Gerichtsort: Kann er trotzdem Fahrtkosten verlangen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Mündliches Gerichtsgutachten: Sachverständiger darf dazu Handouts und Beamer verwenden
Verfahrensgang
- LG Bonn - 5 T 94/14
- OLG Köln, 11.02.2015 - 17 W 313/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 856
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.10.1983 - VI ZR 251/81
Ersatz von Mehrkosten des Versicherers bei Behinderung der Schadensfeststellung …
Auszug aus OLG Köln, 11.02.2015 - 17 W 313/14
Überschreitet der Sachverständige den ihm erteilten, das heißt den sich aus der Fragestellung in der Beweisanordnung ergebenden Auftrag nicht nur leicht fahrlässig, sondern grob unachtsam, so ist ihm insoweit eine Vergütung in der Regel zu versagen (BGH VersR 1984, 79; OLG München FamRZ 1995, 1598; AG Hannover FamRZ 2000, 175;… Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., § 8 JVEG Rn. 3;… Binz, a.a.O.). - OLG München, 02.12.1994 - 11 WF 1015/94
Auszug aus OLG Köln, 11.02.2015 - 17 W 313/14
Überschreitet der Sachverständige den ihm erteilten, das heißt den sich aus der Fragestellung in der Beweisanordnung ergebenden Auftrag nicht nur leicht fahrlässig, sondern grob unachtsam, so ist ihm insoweit eine Vergütung in der Regel zu versagen (BGH VersR 1984, 79; OLG München FamRZ 1995, 1598; AG Hannover FamRZ 2000, 175;… Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., § 8 JVEG Rn. 3;… Binz, a.a.O.). - AG Hannover, 11.02.1999 - 603 F 2397/98
Auszug aus OLG Köln, 11.02.2015 - 17 W 313/14
Überschreitet der Sachverständige den ihm erteilten, das heißt den sich aus der Fragestellung in der Beweisanordnung ergebenden Auftrag nicht nur leicht fahrlässig, sondern grob unachtsam, so ist ihm insoweit eine Vergütung in der Regel zu versagen (BGH VersR 1984, 79; OLG München FamRZ 1995, 1598; AG Hannover FamRZ 2000, 175;… Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., § 8 JVEG Rn. 3;… Binz, a.a.O.).