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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2000 - 18 B 1520/00   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2000 - 18 B 1520/00 (https://dejure.org/2000,1502)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.10.2000 - 18 B 1520/00 (https://dejure.org/2000,1502)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 18 B 1520/00 (https://dejure.org/2000,1502)
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2000 - 18 B 1520/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. Urteile vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 105, 383 = NVwZ 1998, 524 = DVBl. 1998, 284, vom 29. Juli 1999 - 9 C 2.99 - und vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16 - wird ein zwingendes Abschiebungshindernis im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG durch unzureichende Behandlungsmöglichkeiten im Heimatstaat nur dann begründet, wenn die konkrete erhebliche Gefahr besteht, dass sich die Krankheit des ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern wird.
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2000 - 18 B 1520/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. Urteile vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 105, 383 = NVwZ 1998, 524 = DVBl. 1998, 284, vom 29. Juli 1999 - 9 C 2.99 - und vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16 - wird ein zwingendes Abschiebungshindernis im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG durch unzureichende Behandlungsmöglichkeiten im Heimatstaat nur dann begründet, wenn die konkrete erhebliche Gefahr besteht, dass sich die Krankheit des ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern wird.
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2000 - 18 B 1520/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. Urteile vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 105, 383 = NVwZ 1998, 524 = DVBl. 1998, 284, vom 29. Juli 1999 - 9 C 2.99 - und vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16 - wird ein zwingendes Abschiebungshindernis im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG durch unzureichende Behandlungsmöglichkeiten im Heimatstaat nur dann begründet, wenn die konkrete erhebliche Gefahr besteht, dass sich die Krankheit des ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern wird.
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