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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1995 - 18 B 317/94   

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https://dejure.org/1995,14220
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1995 - 18 B 317/94 (https://dejure.org/1995,14220)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.08.1995 - 18 B 317/94 (https://dejure.org/1995,14220)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. August 1995 - 18 B 317/94 (https://dejure.org/1995,14220)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehebestandszeiten; Rechtmäßiger Aufenthalt der Ehegatten im Bundesgebiet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2002 - 18 B 1063/00

    Berücksichtigungsfähige Beeinträchtigungen; Entstehung während der

    hierzu OVG NRW, Beschluss vom 9.8.1995 - 18 B 317/94 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2000 - 18 B 1627/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Auslegung des Begriffs "seit

    Aus diesem Verständnis der Norm folgt, dass eine endgültige Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft sowie der Fortfall des rechtmäßigen Aufenthalts einer der Ehegatten im Bundesgebiet - vgl. Senatsbeschluss vom 9. August 1995 - 18 B 317/94 - jeweils zum Erlöschen der bis dahin erworbenen Anwartschaft auf ein eigenständiges Aufenthalts nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG führt, und zwar auch dann, wenn die Lebensgemeinschaft später wieder begründet wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2006 - 18 B 2322/06

    Eheliche Lebensgemeinschaft Bestandszeit rechtmäßig Verlängerung

    vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 9. August 1995 - 18 B 317/94 -, vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 - , vom 16. November 2004 - 18 B 932/04 - mit weiteren Nachweisen, alle zur im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängerbestimmung des § 19 Abs. 1 Satz 1 AuslG, sowie vom 2. September 2005 - 18 B 494/05 - mit weiteren Nachweisen und vom 9. Mai 2006 - 18 A 928/06 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - 18 B 932/04

    D (A), Türken, Familienzusammenführung, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 19.93 -, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 2; Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2004 - 18 B 1104/04 - und vom 9. August 1995 - 18 B 317/94 -.
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