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   AG Winsen, 27.12.2015 - 18 II 531/11   

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https://dejure.org/2015,39762
AG Winsen, 27.12.2015 - 18 II 531/11 (https://dejure.org/2015,39762)
AG Winsen, Entscheidung vom 27.12.2015 - 18 II 531/11 (https://dejure.org/2015,39762)
AG Winsen, Entscheidung vom 27. Dezember 2015 - 18 II 531/11 (https://dejure.org/2015,39762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geltendmachung der Post- und Telekommunikationspauschale durch Rechtsanwalt setzt nicht Vorliegen von tatsächlich angefallenen Kosten voraus - Unvereinbarkeit mit Begriff der Pauschale sowie den Intentionen des Gesetzgebers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 20.06.2008 - 13 W 882/08

    Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Bemessung der Telekommunikationspauschale

    Auszug aus AG Winsen, 27.12.2015 - 18 II 531/11
    Zutreffend weist das OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 20.06.2008 (13 W 882/08) darauf hin, dass in den Erläuterungen zum Entwurf des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (BT-Drucksache 15/1971, Seite 1) das Ziel des Gesetzgebers formuliert ist, durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz solle das Kostenrecht "transparenter und einfacher" gestaltet werden.
  • OLG Brandenburg, 08.01.2009 - 6 W 173/08

    Höhe des Entgelts für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen eines

    Auszug aus AG Winsen, 27.12.2015 - 18 II 531/11
    Deswegen ist mit dem Brandenburgisches Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 08.01.2009 (6 W 173/08) die Auffassung zu vertreten, dass im Hinblick auf die begrenzten Ressourcen der Justiz dem gesetzgeberischen Ziel der Vereinfachung des Kostenrechtes nur durch eine nachweisunabhängige Anbindung der Auslagenpauschale an die im Beratungshilfeverfahren tatsächlich entstandenen Gebühren Rechnung getragen werden kann.
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