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   OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 L 8484/91   

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OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 L 8484/91 (https://dejure.org/1993,10167)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.02.1993 - 18 L 8484/91 (https://dejure.org/1993,10167)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 18 L 8484/91 (https://dejure.org/1993,10167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Umfang des Informationsanspruchs des Personalrats bei einer Höhergruppierung von Angestellten; Wirkungen der Verweigerung einer Zustimmung des Personalrats zu einer Höhergruppierung; Voraussetzungen eines wirksamen Eingangs eines Zustimmungsantrags beim Personalrat; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Informationsanspruchs des Personalrats bei einer Höhergruppierung von Angestellten; Wirkungen der Verweigerung einer Zustimmung des Personalrats zu einer Höhergruppierung; Voraussetzungen eines wirksamen Eingangs eines Zustimmungsantrags beim Personalrat; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 L 8484/91
    Welche Unterlagen zur Ausübung des Mitbestimmungsrechts erforderlich sind, ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes (BVerwG, Beschl. v. 11.2.1981 - 6 P 44.79 -, PersV 1981, 320; Beschl. d. Sen. v. 19.7.1989 - 18 OVG L 20/87 -, PersR 1990, 264).

    Das sind für die Ausübung der Mitbestimmung des Antragstellers notwendige rechtliche Grundlagen (hierzu: BVerwG, Beschl. v. 11.2.1981, a.a.O., Kruse, Das Informationsrecht der Personalvertretung, PersR 1993, 64, 68).

  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 L 8484/91
    Ein wirksamer Eingang liegt nicht vor, wenn der Personalrat über die beabsichtigte Maßnahme nicht ausreichend unterrichtet ist (BVerwG, Beschl. v. 10.8.1987 - 6 P 22.84 -, PersR 1988, 18).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 L 8484/91
    Diese Höhergruppierung ist unstreitig gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 3 Nds. PersVG mitbestimmungspflichtig (hierzu: BVerwG, Beschl. v. 13.2.1976 - VII P 4.75 -, BVerwGE 50, 186, 188f.).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 3.84

    Beamtenrecht - Verzugszinsen - Leistungsbescheid

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 L 8484/91
    Der Personalrat hat zwar keinen Anspruch auf Vorlage von Unterlagen, die der verwaltungsinternen Vorbereitung einer mitbestimmungspflichtigen Entscheidung dienen und sich als im Vorfeld liegend nur auf den Ablauf der Willensbildung beziehen und nicht auf das Ergebnis der Willensbildung (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.5.1987 - CB 21/85 -, ZBR 1988, 107).
  • OVG Hamburg, 13.05.1992 - Bs PB 4/91

    Dienstverhältnis; Personalrat; Tarifvertrag; Leistungszulage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 L 8484/91
    Gerade wegen der Schwierigkeit der Zuordnung zu den einzelnen Vergütungsgruppen müssen dem Antragsteller neben dem eigentlichen Bewertungsergebnis auch die Gründe für die Bewertung bekanntgegeben werden (ähnlich: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.5.1992 - OVG BS PB 4/91 -, PersR 1992, 414, 415).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1987 - CB 21/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 L 8484/91
    Der Personalrat hat zwar keinen Anspruch auf Vorlage von Unterlagen, die der verwaltungsinternen Vorbereitung einer mitbestimmungspflichtigen Entscheidung dienen und sich als im Vorfeld liegend nur auf den Ablauf der Willensbildung beziehen und nicht auf das Ergebnis der Willensbildung (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.5.1987 - CB 21/85 -, ZBR 1988, 107).
  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 17 P 18.2581

    Übermittlung von sozialen Auswahlinformationen unterlegener Mitbewerber unter

    Der außerdem in Bezug genommene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 24. Februar 1993 - 18 L 8484/91 - (PersR 1993, 460) betraf keine Versetzung, sondern die Frage von Höhergruppierungen und ist schon deshalb mit der vorliegenden Konstellation im Hinblick auf Art. 69 Abs. 2 BayPVG nicht vergleichbar.
  • VG Cottbus, 30.08.2005 - 5 L 238/05
    Dass die Beteiligung des Hauptpersonalrates fehlerhaft gewesen wäre, insbesondere dieser im Antrag nicht vollständig und richtig informiert worden wäre - nur ein vollständiger und richtiger Antrag löst insbesondere die Fristen aus, an die die Zustimmungsfiktion geknüpft ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1987 - 6 P 22.84 -, PersR 1988, 18; OVG Münster, Beschluss vom 19. April 1993 - CL 59/89 -, PersV 1995, 493; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Februar 1993 - 18 L 8484/91 -, zit. nach Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts) - ist nicht ersichtlich.

    Die Frage des notwendigen Umfangs der Information im Einzelfall beantwortet sich vor allem aus dem Sinn und Zweck des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes ( BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1994 - 6 P 21.92 -, BVerwGE 95, 73; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Februar 1993, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 07.02.2013 - W 1 E 12.1007

    Bewerberverfahrensanspruch; Beförderungsdienstposten; Fachbetreuer für Wirtschaft

    Umfassend ist die Unterrichtung der Personalvertretung durch die Dienststelle, wenn ihr das Entscheidungsmaterial in derselben Vollständigkeit zugänglich gemacht wird, in der es dem Dienststellenleiter bei seiner Meinungsbildung zur Verfügung gestanden hat (Niedersächs. OVG vom 24.2.1993 Az.: 18 L 8484/91, juris).
  • VG Göttingen, 21.01.2021 - 7 B 3/20

    Bewerberauswahl; Höhergruppierung; Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung;

    Umfassend ist die Unterrichtung der Personalvertretung durch die Dienststelle, wenn ihr das Entscheidungsmaterial in derselben Vollständigkeit zugänglich gemacht wird, in der es dem Dienststellenleiter bei seiner Meinungsbildung zur Verfügung gestanden hat (siehe § 60 Abs. 1 Satz 4 NPersVG; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.02.1993 - 18 L 8484/91 -, BeckRS 2005, 20466).
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