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LG Stuttgart, 05.12.2012 - 18 O 213/09 |
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 05.12.2012 - 18 O 213/09
- OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 19 U 7/13
- BGH, 15.04.2014 - II ZB 11/13
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 19 U 7/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an einen …
Der Klägerin/Widerbeklagten sowie der Drittwiderbeklagten Ziff. 1 wird Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart - Einzelrichter - vom 5. Dezember 2012 (Az.: 18 O 213/09).Die Berufung der Klägerin/Widerbeklagten sowie der Drittwiderbeklagten Ziff. 1 gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart - Einzelrichter - vom 05.12.2012 (Az.: 18 O 213/09) wird.
unter Abänderung des am 05.12.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Stuttgart (Az.: 18 O 213/09) die Widerklage insgesamt abzuweisen.