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   LAG Hamm, 23.12.1998 - 18 Sa 1021/98   

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https://dejure.org/1998,13457
LAG Hamm, 23.12.1998 - 18 Sa 1021/98 (https://dejure.org/1998,13457)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.12.1998 - 18 Sa 1021/98 (https://dejure.org/1998,13457)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. Dezember 1998 - 18 Sa 1021/98 (https://dejure.org/1998,13457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz; Treuwidrigkeit der Verweigerung der Zustimmung; Außerordentliche Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse; Stilllegung des Betriebes ; Betriebsübergang als alleiniger Beweggrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 251/05

    Zur Abgrenzung Betriebsstilllegung und Betriebsübergang eines Autohauses Keine

    Denn unter dem Markenzeichen der vertriebenen Fahrzeuge tritt das Autohaus nach außen in Erscheinung und wird so werbend tätig (LAG Hamm, Urteil vom 23.12.1998 - 18 Sa 1021/98 - Juris).

    Der Gebrauchtwagenhändler führt aber wegen der wesentlichen Änderung des Betriebszweckes nicht den Betrieb der Beklagten unter Wahrung der wirtschaftlichen Einheit weiter, sondern nutzt lediglich das Betriebsgelände für eigene Betriebszwecke (vgl. auch LAG Hamm, Urteil vom 23.12.1998 - 18 Sa 1021/98 - Juris).

  • LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1079/05

    Betriebsübergang bei einem Autohaus; Sozialauswahl beim Gemeinschaftsbetrieb

    Denn unter dem Markenzeichen der vertriebenen Fahrzeuge tritt das Autohaus nach außen in Erscheinung und wird so werbend tätig (LAG Hamm, Urteil vom 23.12.1998 - 18 Sa 1021/98 - Juris).

    Der Gebrauchtwagenhändler führt aber wegen der wesentlichen Änderung des Betriebszweckes nicht den Betrieb der Beklagten zu 1) unter Wahrung der wirtschaftlichen Einheit weiter, sondern nutzt lediglich das Betriebsgelände für eigene Betriebszwecke (vgl. auch LAG Hamm, Urteil vom 23.12.1998 - 18 Sa 1021/98 - Juris).

  • LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1080/05

    Betriebsübergang, Betriebsteilübergang bei einem Autohaus, Vertragshändler

    Denn unter dem Markenzeichen der vertriebenen Fahrzeuge tritt das Autohaus nach außen in Erscheinung und wird so werbend tätig (LAG Hamm, Urteil vom 23.12.1998 - 18 Sa 1021/98 - Juris).

    Der Gebrauchtwagenhändler führt aber wegen der wesentlichen Änderung des Betriebszweckes nicht den Betrieb der Beklagten zu 1) unter Wahrung der wirtschaftlichen Einheit weiter, sondern nutzt lediglich das Betriebsgelände für eigene Betriebszwecke (vgl. auch LAG Hamm, Urteil vom 23.12.1998 - 18 Sa 1021/98 - Juris).

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