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   LAG Hamm, 12.11.1997 - 18 Sa 1128/97   

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LAG Hamm, 12.11.1997 - 18 Sa 1128/97 (https://dejure.org/1997,11659)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.11.1997 - 18 Sa 1128/97 (https://dejure.org/1997,11659)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. November 1997 - 18 Sa 1128/97 (https://dejure.org/1997,11659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines negativen Feststellungsantrags; Beendigung des Verfahrens durch Vergleich; Anfechtbarkeit des vorzeitigen Verzichts auf in Prozeßvergleich vereinbartes Widerrufsrecht ; Vertretung durch Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 02.12.2011 - 10 TaBV 103/10

    Vergleich; Erklärung über den Verzicht auf das Widerrufsrecht

    Ob das ursprüngliche Verfahren über die Wirksamkeit der Betriebsratswahl vom 25.03.2010 durch den vor der Beschwerdekammer abgeschlossenen Vergleich vom 20.05.2011 wirksam beendet worden und erledigt ist oder ob der Vergleich vom 20.05.2011 wirksam widerrufen worden ist, hatte die Beschwerdekammer durch Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens zu klären (BGHZ 16, 187; BAG 15.05.1997 - 2 AZR 43/96 - AP BGB § 123 Nr. 45; LAG Hamm 12.11.1997 - 18 Sa 1128/97 - NZA-RR 1998, 276, Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 794 Rn. 15 a; Wolfsteiner, MünchKomm, ZPO, 3. Aufl., § 794 Rn. 73 m.j.w.N.).

    Grundsätzlich ist ein vorzeitiger Verzicht auf ein in einem Prozessvergleich eingeräumtes Widerrufs recht rechtlich zulässig (LAG Bremen 06.10.1964 - 2 Sa 50/64 - MDR 1965, 330; LAG Hamm 12.11.1997 - 18 Sa 1128/97 - NZA-RR 1998, 276; Zöller/Stöber, a.a.O., § 794 Rn. 10 c).

    Der Verzicht auf die Widerrufsmöglichkeit ist grundsätzlich jeder Zeit zulässig, er beseitigt den hinsichtlich des Vergleichs bestehenden Schwebezustand, er ist als Prozesshandlung unwiderruflich und unanfechtbar (LAG Hamm 12.11.1997 - 18 Sa 1128/97 - NZA-RR 1998, 276; LAG Köln 20.11.2003 - 5 Sa 633/03 - MDR 2004, 901 m.w.N.).

  • LAG Köln, 20.11.2003 - 5 Sa 633/03

    Vergleich, Widerruf, Verzicht

    Ein innerhalb des Prozesses erklärter Verzicht auf die Widerrufsmöglichkeit ist jederzeit zulässig, er beseitigt den hinsichtlich des Vergleichs bestehenden Schwebezustand, er ist als Prozesshandlung unwiderruflich und unanfechtbar (LAG Hamm vom 12.11.1997 - 18 Sa 1128/97 - NZA-RR 1998, 276 sowie vom 29.09.1999 - 18 Sa 795/99 - LAG Bremen vom 06.10.1964 - 2 Sa 50/64 - MDR 1965, 330; Baumbach/Hartmann, 61. Auflage, Anhang zu § 307 ZPO, Rz. 14).
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