Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 11.06.2004 - 18 Sa 1605/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Betriebliche Altersversorgung, nachholende Anpassung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 16 BetrAVG
Betriebliche Altersversorgung, nachholende Anpassung - IWW
BetrAVG § 16
BetrAVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Klageerweiterung aufgrund der Bewilligung seitens der Beklagten durch inhaltliche Einlassung; Anpassung von Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung nach einem Anpassungsbedarf in Höhe des Kaufkraftverlustes seit Rentenbeginn; Abstellen auf die ...
- LAG Düsseldorf
§ 16 BetrAVG
Betriebliche Altersversorgung, nachholende Anpassung - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 16
Nachholende Anpassung betrieblicher Alterversorgung auch nach Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Generelle Zulässigkeit der nachholenden Anpassung ? Maßgeblichkeit der Entwicklung der Kaufkraft seit Rentenbeginn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Betriebsrente: Arbeitgeber müssen nach wie vor "nachholend" anpassen
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 10.07.2003 - 3 Ca 2171/02
- LAG Düsseldorf, 11.06.2004 - 18 Sa 1605/03
Papierfundstellen
- DB 2005, 59
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85
Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2004 - 18 Sa 1605/03
Für einen solchen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch ist jedoch grundsätzlich kein Raum, soweit es um Kosten geht, die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelöst werden; ihre Erstattung richtet sich nach prozessrechtlichen Grundsätzen (BGH vom 11.12.1986 III ZR 268/85 = WM 1987, 247;… Zöller/Schneider ZPO 23. Aufl. Vor § 91 Rn. 11 unter Hinweis auf: Schneider MDR 1981, 353, 358 und BGHZ 45, 251, 257 f.). - BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64
Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2004 - 18 Sa 1605/03
Für einen solchen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch ist jedoch grundsätzlich kein Raum, soweit es um Kosten geht, die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelöst werden; ihre Erstattung richtet sich nach prozessrechtlichen Grundsätzen (BGH vom 11.12.1986 III ZR 268/85 = WM 1987, 247; Zöller/Schneider ZPO 23. Aufl. Vor § 91 Rn. 11 unter Hinweis auf: Schneider MDR 1981, 353, 358 und BGHZ 45, 251, 257 f.). - BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2004 - 18 Sa 1605/03
Mit seiner Entscheidung vom 21.08.2001 hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zur sogenannten nachholenden Anpassung noch einmal bestätigt und zudem auf die sog. reallohnbezogene Obergrenze ausgeweitet, indem es darauf erkannt hat, dass es sowohl für den Anpassungsbedarf im Sinne des § 16 BetrAVG als auch für die reallohnbezogene Obergrenze auf die Entwicklung vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag ankomme (BAG vom 21.08.2001 3 AZR 589/00 = EZA § 16 BetrAVG Nr. 39).
- BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80
Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2004 - 18 Sa 1605/03
Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes vielmehr, dass beide Leistungen ihrem Sinn und Zweck nach der Altersversorgung dienen (vgl. BAG vom 11.08.1981 3 AZR 395/80 = EZA § 16 BetrAVG Nr. 12 für den Fall der Einbeziehung einer Barabgeltung für ein Kohlebezugsrecht). - BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2004 - 18 Sa 1605/03
aa) In seiner grundlegenden Entscheidung zur sog. nachholenden Anpassung vom 28.04.1992 hat das Bundesarbeitsgericht darauf erkannt, dass bei der Anpassung von Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung nach § 16 BetrAVG von einem Anpassungsbedarf in Höhe des Kaufkraftverlustes seit Rentenbeginn und nicht von einem Anpassungsbedarf lediglich der letzten drei Jahre auszugehen ist (BAG vom 28.04.1992 3 AZR 142/91 = EZA § 16 BetrAVG Nr. 24). - BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 356/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2004 - 18 Sa 1605/03
Der Arbeitnehmer könne nicht verlangen, dass die Teuerung auf der Grundlage einer überhöhten Rentenzahlung ausgeglichen werde (BAG vom 28.04.1992 3 AZR 356/91 = EZA § 16 BetrAVG Nr. 24).
- ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04
Anpassung einer Betriebsrente
Mit dem Kläger ist die Kammer der Auffassung das dies bedeutet, dass das ursprünglich vorausgesetzte Verhältnis von Leistung (Arbeitsleistung während des Arbeitsverhältnisses) und Gegenleistung (Versorgungslohn für geleistete Arbeit) wiederhergestellt werden muss (so im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2004, 18 Sa 1605/03, Juris).