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   LAG Hamm, 23.01.2006 - 18 Ta 909/05   

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LAG Hamm, 23.01.2006 - 18 Ta 909/05 (https://dejure.org/2006,39525)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.01.2006 - 18 Ta 909/05 (https://dejure.org/2006,39525)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - 18 Ta 909/05 (https://dejure.org/2006,39525)
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    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwaltes

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hamm, 24.02.2010 - 14 Ta 518/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren;

    Entscheidend ist, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BVerfG, 22. Juni 2007, 1 BvR 681/07, NJW-RR 2007, 1713; 6. Mai 2009, 1 BvR 439/08, juris; BAG, 7. Februar 2006, a.a.O.; LAG Hamm, 29. November 2004, 18 Ta 710/04, NZA 2005, 544; 23. Januar 2006, 18 Ta 909/05, AE 2006, 134), und zwar unter Abwägung seiner Prozessrisiken und Berücksichtigung seines Kostenrisiko (vgl. BVerfG, 18. November 2009, a.a.O).

    Subjektiv kommt es auf das Vermögen des Antragstellers an, nach Vorbildung, geistiger Fähigkeit, Schreib- und Redegewandtheit sein Rechtsanliegen dem Gericht schriftlich und mündlich vorzutragen (vgl. LAG Hamm, 29. November 2004, a.a.O.; 2. Juni 2005, 4 Ta 374/04, FA 2005, 324; 23. Januar 2006, a.a.O.; 25. Mai 2009, a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 543 f.).

    Entscheidend ist, ob eine Partei, welche nicht auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, in einem vergleichbaren Fall unter Abwägung ihrer Prozessrisiken und Berücksichtigung ihres Kostenrisikos vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde (vgl. BVerfG, 22. Juni 2007, a.a.O; 6. Mai 2009, a.a.O.; 18. November 2009, a.a.O.; BAG, 7. Februar 2006, a.a.O.; LAG Hamm, 29. November 2004, a.a.O; 23. Januar 2006, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 25.05.2009 - 14 Ta 844/08

    Beiordnung; Erforderlichkeit; Mahnverfahren; Prozesskostenhilfe

    Subjektiv kommt es auf das Vermögen des Antragstellers an, nach Vorbildung, geistiger Fähigkeit, Schreib- und Redegewandtheit sein Rechtsanliegen dem Gericht schriftlich und mündlich hinreichend vorzutragen (vgl. LAG Hamm, 23. Januar 2006, 18 Ta 909/05; 2. Juni 2005, 4 Ta 374/04).

    Zutreffend ist, dass sich die Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nicht nur nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, sondern auch nach der Fähigkeit des Antragstellers, beurteilt sich mündlich und schriftlich auszudrücken, (vgl. BVerfG, 22. Juli 2007, 1 BvR 681/07, NZA 2008, S. 88; LAG Hamm, 23. Januar 2006, 18 Ta 909/05; 8. Juli 2007, 5 Ta 254/07).

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 5 Ta 22/09

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Versagung, Erforderlichkeit,

    Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein vom 16.02.2006, Az. 1 Ta 248/05, zit. nach Juris; vom 30.11.2005, Az. 1 Ta 192/05, zit. nach Juris; so auch LAG Hamm vom 23.01.2006, Az. 18 Ta 909/05, zit. nach Juris).

    Sofern der Kläger aus finanziellen Gründen das Arbeitsgericht Elmshorn nicht hat aufsuchen können, hätte er seine Klage im Wege der Rechtshilfe des Amtsgerichts I... bei diesem aufnehmen lassen können (vgl. LAG Hamm vom 23.01.2006, Az. 18 Ta 909/05, zit. nach Juris).

  • LAG Köln, 11.07.2008 - 11 Ta 185/08

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung nach § 11 a ArbGG

    Der bedürftigen Partei kann es zumutbar sein, den Gütetermin ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt wahrzunehmen, um abzuwarten, ob die beklagte Partei Einwendungen gegen den geltend gemachten Anspruch erhebt (vgl. LAG Schleswig-Holstein 27. Dezember 2007 - 1 Ta 258/07 - juris; LAG Hamm 23. Januar 2006 - 18 Ta 909/05 - juris; LAG Hamm 2. Juni 2005 - 4 Ta 374/04 - LAG Report 2005, 350; Schwab/Weth/Vollstädt 2. Aufl. § 11a ArbGG Rz 94).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.12.2009 - 2 Ta 145/09

    Beiordnung eines Rechtsanwaltes i.R.v. gewährter Prozesskostenhilfe für die erste

    Dem ist die 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm gefolgt, vgl. Beschluss vom 23.01.2006 - 18 Ta 909/05, [...].
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 5 Ta 17/11

    Prozesskostenhilfe, sofortige Beschwerde, Erfolgsaussicht, Beiordnung eines

    Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. 16.02.2006, Az. 1 Ta 248/05, zit. nach Juris; Beschl. v. 30.11.2005, Az. 1 Ta 192/05, zit. nach Juris; Beschl. v. 13.03.2009, Az. 5 Ta 22/09, zit. N. Juris; so auch LAG Hamm vom 23.01.2006, Az. 18 Ta 909/05, zit. nach Juris).
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