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   OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03   

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OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03 (https://dejure.org/2004,17214)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.2004 - 18 U 12/03 (https://dejure.org/2004,17214)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 18 U 12/03 (https://dejure.org/2004,17214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche eines Bieters gegen den Ausschreibenden i.R.e. Vergabeverfahrens unter dem Gesichtspunkt der culpa in contrahendo (c.i.c.); Beweislast des Bieters bzgl. einer sicheren Zuschlagserteilung im Falle des Nichterfolgens der Pflichtverletzung durch den ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03
    Danach wird zwischen dem Ausschreibenden einerseits und einem interessierten Bieter andererseits spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch diesen ein auf mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet (BGH NJW 2000, 137, 138; BGH NJW 2000, 661, 662; BGH NJW 1998, 3636; BGH NJW 1998, 3644; BGH NJW 1993, 520; Ingenstau/Korbion, VOB, Kommentar, 14. Auflage, Einleitung Rn 41).

    Dem Bieter erwächst dann ein Anspruch auf den entgangenen Gewinn, wenn er den Auftrag ohne den Rechtsverstoß des Auftraggebers hätte erhalten müssen und ein Zuschlag erteilt worden ist (BGH NJW 2000, 137, 139; BGH NJW 2000, 661, 663; BGH NJW 1998, 3640; BGH NJW 1993, 520).

    Für das Vergabeverfahren bedeutet dies, dass der übergangene Bieter lediglich einen Vergabeverstoß behaupten sowie darlegen muss, dass er das preisgünstigste Angebot abgegeben hat; es liegt dann am Auftraggeber, seine Vergabeentscheidung detailliert darzulegen (BGH NJW 2000, 137, 139; BGH NJW 2000, 661, 663; OLG Düsseldorf, BauR 1999, 741, 743; Schnorbus, Der Schadensersatzanspruch des Bieters bei der fehlerhaften Vergabe öffentlicher Aufträge, BauR 1999, 77, 98).

    Abgesehen davon, dass - wie bereits dargelegt - aus dem Diskriminierungsverbot gerade das Gebot folgt, alle Unternehmer gleich zu behandeln, hatte die VOB/A ebenso wie die VOL/A bereits nach der früher geltenden Rechtslage den Zweck, eine Gleichbehandlung aller Bewerber um öffentliche Aufträge und eine Vergabe allein nach sachlichen Kriterien sicherzustellen (BGH NJW 2000, 137, 138 f.; BGH NJW 2000, 661, 662).

    Soweit das Landgericht demgegenüber unter Hinweis auf BGH NJW 2000, 137, 139 und BGH NJW 2000, 661, 663 die Auffassung vertritt, der Auftraggeber könne bei der Bestimmung des annehmbarsten Angebotes eine Bewertungsprärogative nicht in Anspruch nehmen und die Zubilligung eines der gerichtlichen Nachprüfung entzogenen Beurteilungsspielraums sei mit Sinn und Zweck des Vergaberechts nicht zu vereinbaren, ist dem Landgericht zuzugeben, dass entsprechende Formulierungen in den zitierten Entscheidungen seine Ansicht zu stützen scheinen.

    Unabhängig davon muss der Ausschreibende jeweils berücksichtigungsfähige Gründe darlegen, die ihn veranlasst haben, den Zuschlag nicht auf das preislich günstigste Angebot zu erteilen (BGH NJW 2000, 661, 663).

    Für die Beurteilung, ob dem öffentlichen Auftraggeber ein Vergabeverstoß zur Last zu legen ist, ist insbesondere im Hinblick auf das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot auf die Bewertung im Zeitpunkt der Entscheidung über die Auftragserteilung - vorliegend spätestens auf den 12.12.1997 - abzustellen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH NJW 2000, 661, 663; OLG Düsseldorf BauR 1996, 98, 101, die ebenfalls eine entsprechende Tendenz erkennen lassen).

    Dem Beklagten ist allerdings im Ausgangspunkt dahingehend zuzustimmen, dass sich der öffentliche Auftraggeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenüber einem aus vorvertraglichen Verschulden hergeleiteten Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auftragsvergabe grundsätzlich darauf berufen kann, der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten entstanden (BGH BauR 1993, 214; BGH BauR 1997, 636; BGH NJW 2000, 661, 663).

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03
    Danach wird zwischen dem Ausschreibenden einerseits und einem interessierten Bieter andererseits spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch diesen ein auf mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet (BGH NJW 2000, 137, 138; BGH NJW 2000, 661, 662; BGH NJW 1998, 3636; BGH NJW 1998, 3644; BGH NJW 1993, 520; Ingenstau/Korbion, VOB, Kommentar, 14. Auflage, Einleitung Rn 41).

    Dem Bieter erwächst dann ein Anspruch auf den entgangenen Gewinn, wenn er den Auftrag ohne den Rechtsverstoß des Auftraggebers hätte erhalten müssen und ein Zuschlag erteilt worden ist (BGH NJW 2000, 137, 139; BGH NJW 2000, 661, 663; BGH NJW 1998, 3640; BGH NJW 1993, 520).

    Mit dem Landgericht ist davon auszugehen, dass der Bieter grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass ihm ohne die Pflichtverletzung des Auftraggebers der Zuschlag - bzw. im Verhandlungsverfahren der Auftrag - erteilt worden wäre (BGH NJW 1993, 520, 521).

    Dem Beklagten ist allerdings im Ausgangspunkt dahingehend zuzustimmen, dass sich der öffentliche Auftraggeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenüber einem aus vorvertraglichen Verschulden hergeleiteten Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auftragsvergabe grundsätzlich darauf berufen kann, der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten entstanden (BGH BauR 1993, 214; BGH BauR 1997, 636; BGH NJW 2000, 661, 663).

    Als Alternativverhalten könnte dem Ersatzverlangen der Klägerin eine rechtmäßige Aufhebung des Verhandlungsverfahrens nur dann mit Erfolg entgegengesetzt werden, wenn nach Aufhebung und erneuter Vergabe der Auftrag nicht dem übergangenen Bieter, sondern dem tatsächlich bedachten Wettbewerber oder einem anderen Unternehmer hätte erteilt werden müssen ; dass der Auftraggeber bei pflichtgemäßem Verhalten denselben Erfolg hätten herbeiführen können , reicht nicht aus (BGH BauR 1993, 214, 216; BGH BauR 1997, 636, 638; Ingenstau/Korbion, § 26 VOB/A Rn 65 f.).

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03
    Danach wird zwischen dem Ausschreibenden einerseits und einem interessierten Bieter andererseits spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch diesen ein auf mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet (BGH NJW 2000, 137, 138; BGH NJW 2000, 661, 662; BGH NJW 1998, 3636; BGH NJW 1998, 3644; BGH NJW 1993, 520; Ingenstau/Korbion, VOB, Kommentar, 14. Auflage, Einleitung Rn 41).

    Dem Bieter erwächst dann ein Anspruch auf den entgangenen Gewinn, wenn er den Auftrag ohne den Rechtsverstoß des Auftraggebers hätte erhalten müssen und ein Zuschlag erteilt worden ist (BGH NJW 2000, 137, 139; BGH NJW 2000, 661, 663; BGH NJW 1998, 3640; BGH NJW 1993, 520).

    Für das Vergabeverfahren bedeutet dies, dass der übergangene Bieter lediglich einen Vergabeverstoß behaupten sowie darlegen muss, dass er das preisgünstigste Angebot abgegeben hat; es liegt dann am Auftraggeber, seine Vergabeentscheidung detailliert darzulegen (BGH NJW 2000, 137, 139; BGH NJW 2000, 661, 663; OLG Düsseldorf, BauR 1999, 741, 743; Schnorbus, Der Schadensersatzanspruch des Bieters bei der fehlerhaften Vergabe öffentlicher Aufträge, BauR 1999, 77, 98).

    Abgesehen davon, dass - wie bereits dargelegt - aus dem Diskriminierungsverbot gerade das Gebot folgt, alle Unternehmer gleich zu behandeln, hatte die VOB/A ebenso wie die VOL/A bereits nach der früher geltenden Rechtslage den Zweck, eine Gleichbehandlung aller Bewerber um öffentliche Aufträge und eine Vergabe allein nach sachlichen Kriterien sicherzustellen (BGH NJW 2000, 137, 138 f.; BGH NJW 2000, 661, 662).

    Soweit das Landgericht demgegenüber unter Hinweis auf BGH NJW 2000, 137, 139 und BGH NJW 2000, 661, 663 die Auffassung vertritt, der Auftraggeber könne bei der Bestimmung des annehmbarsten Angebotes eine Bewertungsprärogative nicht in Anspruch nehmen und die Zubilligung eines der gerichtlichen Nachprüfung entzogenen Beurteilungsspielraums sei mit Sinn und Zweck des Vergaberechts nicht zu vereinbaren, ist dem Landgericht zuzugeben, dass entsprechende Formulierungen in den zitierten Entscheidungen seine Ansicht zu stützen scheinen.

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 185/99

    Rechtsfolgen der nachträglichen Herabsetzung eines Einzelpreises bei einer

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03
    Eindeutig in diesem Sinne hat sich der BGH auch in seiner Entscheidung vom 06.02.2002 - X ZR 185/99 - geäußert, wonach der Ausschreibende die Angebote vor seiner Zuschlagsentscheidung zu bewerten hat.

    Als das annehmbarste Angebot, auf das nach § 25 Abs. 3 Satz 2 VOB/A der Zuschlag erteilt werden soll, ist in einem solchen Fall das Gebot mit dem niedrigsten Angebotspreis anzusehen" (BGH ZfBR 2002, 509, 510).

  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 106/95

    Pflicht des Auftraggebers zur Bekanntgabe wesentlicher Änderungen der

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03
    Dem Beklagten ist allerdings im Ausgangspunkt dahingehend zuzustimmen, dass sich der öffentliche Auftraggeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenüber einem aus vorvertraglichen Verschulden hergeleiteten Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auftragsvergabe grundsätzlich darauf berufen kann, der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten entstanden (BGH BauR 1993, 214; BGH BauR 1997, 636; BGH NJW 2000, 661, 663).

    Als Alternativverhalten könnte dem Ersatzverlangen der Klägerin eine rechtmäßige Aufhebung des Verhandlungsverfahrens nur dann mit Erfolg entgegengesetzt werden, wenn nach Aufhebung und erneuter Vergabe der Auftrag nicht dem übergangenen Bieter, sondern dem tatsächlich bedachten Wettbewerber oder einem anderen Unternehmer hätte erteilt werden müssen ; dass der Auftraggeber bei pflichtgemäßem Verhalten denselben Erfolg hätten herbeiführen können , reicht nicht aus (BGH BauR 1993, 214, 216; BGH BauR 1997, 636, 638; Ingenstau/Korbion, § 26 VOB/A Rn 65 f.).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1985 - 23 U 66/85

    Schadensersatzanspruch bei unzulässiger Aufhebung der Ausschreibung; Entgangener

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03
    Im Hinblick auf die damit verbundene Wertung wird überwiegend von einem Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ausgegangen (BGH NJW 1985, 1466; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 508, 509; OLG München NJW-RR 1995, 1235; OLG Düsseldorf BauR 1996, 98, 101; OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 661; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1046, 1048; VÜA Bayern, WuW 1996, 153; Thüringer OLG, BauR 2000, 396, 402; Ingenstau/Korbion, Einl Rn 55; A § 25 Rn 73 a, b; Heiermann/Riedl/Rusam, A § 25 Rn 55).

    Die von der Rechtsprechung für Ansprüche aus culpa in contrahendo in Anlehnung an § 282 BGB a.F. entwickelte Beweislast nach Verantwortungsbereichen gilt auch für den Schadensersatzanspruch des Bieters (Schnorbus, BauR 1999, 77, 100; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 508, 509).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.1995 - 23 U 118/94

    Schadenersatzanspruch eines Bieters in einem Ausschreibungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03
    Im Hinblick auf die damit verbundene Wertung wird überwiegend von einem Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ausgegangen (BGH NJW 1985, 1466; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 508, 509; OLG München NJW-RR 1995, 1235; OLG Düsseldorf BauR 1996, 98, 101; OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 661; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1046, 1048; VÜA Bayern, WuW 1996, 153; Thüringer OLG, BauR 2000, 396, 402; Ingenstau/Korbion, Einl Rn 55; A § 25 Rn 73 a, b; Heiermann/Riedl/Rusam, A § 25 Rn 55).

    Für die Beurteilung, ob dem öffentlichen Auftraggeber ein Vergabeverstoß zur Last zu legen ist, ist insbesondere im Hinblick auf das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot auf die Bewertung im Zeitpunkt der Entscheidung über die Auftragserteilung - vorliegend spätestens auf den 12.12.1997 - abzustellen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH NJW 2000, 661, 663; OLG Düsseldorf BauR 1996, 98, 101, die ebenfalls eine entsprechende Tendenz erkennen lassen).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.1990 - 23 U 127/89

    Vergabeverfahren nach VOB/A: Hinweispflichten des öffentlichen Auftraggebers auf

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03
    Die Beklagte hätte im Hinblick auf das durch das Vergabeverfahren begründete vertragsähnliche Vertrauensverhältnis, das die Parteien zur gegenseitige Rücksichtnahme und zur Aufklärung über wesentliche, den Vertragsschluss möglicherweise beeinflussende Umstände verpflichtete (Ingenstau/Korbion, Einl 44, 0LG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 1046, 1047), auf diese Telefaxe umgehend reagieren und die Klägerin von dem tatsächlichen Stand des Verfahrens in Kenntnis setzen müssen.

    Im Hinblick auf die damit verbundene Wertung wird überwiegend von einem Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ausgegangen (BGH NJW 1985, 1466; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 508, 509; OLG München NJW-RR 1995, 1235; OLG Düsseldorf BauR 1996, 98, 101; OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 661; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1046, 1048; VÜA Bayern, WuW 1996, 153; Thüringer OLG, BauR 2000, 396, 402; Ingenstau/Korbion, Einl Rn 55; A § 25 Rn 73 a, b; Heiermann/Riedl/Rusam, A § 25 Rn 55).

  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03
    Im Hinblick auf die damit verbundene Wertung wird überwiegend von einem Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ausgegangen (BGH NJW 1985, 1466; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 508, 509; OLG München NJW-RR 1995, 1235; OLG Düsseldorf BauR 1996, 98, 101; OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 661; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1046, 1048; VÜA Bayern, WuW 1996, 153; Thüringer OLG, BauR 2000, 396, 402; Ingenstau/Korbion, Einl Rn 55; A § 25 Rn 73 a, b; Heiermann/Riedl/Rusam, A § 25 Rn 55).
  • BGH, 08.11.1984 - VII ZR 51/84

    Bauvergabe durch öffentlichen Auftraggeber: Annehmbarstes Angebot

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03
    Im Hinblick auf die damit verbundene Wertung wird überwiegend von einem Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ausgegangen (BGH NJW 1985, 1466; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 508, 509; OLG München NJW-RR 1995, 1235; OLG Düsseldorf BauR 1996, 98, 101; OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 661; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1046, 1048; VÜA Bayern, WuW 1996, 153; Thüringer OLG, BauR 2000, 396, 402; Ingenstau/Korbion, Einl Rn 55; A § 25 Rn 73 a, b; Heiermann/Riedl/Rusam, A § 25 Rn 55).
  • OLG Oldenburg, 21.03.1996 - 8 U 248/95

    Pflichtwidriges Verhalten eines Auftraggebers bei Erteilung eines Zuschlags an

  • OLG München, 09.11.1993 - 13 U 1716/93

    Angebotswertung bei öffentlicher Ausschreibung von Bauleistungen

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

  • OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 5 U 93/98

    Schadensersatzanspruch des Bieters bei unberechtigter Aufhebung einer

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