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   OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - I-18 U 90/02   

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https://dejure.org/2003,23999
OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - I-18 U 90/02 (https://dejure.org/2003,23999)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.10.2003 - I-18 U 90/02 (https://dejure.org/2003,23999)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - I-18 U 90/02 (https://dejure.org/2003,23999)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 245/93

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Spediteurs; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    Er hat dazu geführt, dass der Container in einer Art behandelt wurde, die den Diebstahl leichtfertig ermöglichte (vgl. allg. zu den Anforderungen an die Organisation des Betriebsablaufs BGH, NJW-RR 1996, 545 [546]; 1997, 478 [479]).
  • BGH, 24.10.1996 - I ZR 133/94

    Erforderlichkeit von Sicherungsvorkehrungen gegen Diebstahl aus unbewachten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    Er hat dazu geführt, dass der Container in einer Art behandelt wurde, die den Diebstahl leichtfertig ermöglichte (vgl. allg. zu den Anforderungen an die Organisation des Betriebsablaufs BGH, NJW-RR 1996, 545 [546]; 1997, 478 [479]).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    In der jüngst bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.10.2002 - I ZR 104/00, zitiert nach juris, hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass "bei kaufmännischen Absendern prima facie anzunehmen ist, dass die im Lieferschein und der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren" in dem zum Transport übergebenen Behältnis auch enthalten waren.
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    Die bewusste Leichtfertigkeit im Sinne dieser Norm löst damit die grobe Fahrlässigkeit als Grenze für die Beschränkung des Frachtführers ab (BGH, NJW-RR 1999, 254 [255]).
  • BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78

    Anspruch des Spediteurs gegen den Frachtführer; Anspruch des Frachtführers auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    Das sind solche Kosten, die mit dem Transport selbst verbunden sind und nicht erst durch den Schadenseintritt entstanden sind (BGH, VersR 1980, 522 [523]; OLG Hamburg, TranspR 1986, 229 [230]; Fremuth/Thume, aaO., § 432 Rdn. 5; Koller, aaO., § 432 Rdn. 5; Müglich, Das neue Transportrecht, § 432 Rdn. 2).
  • BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77

    Warschauer Abkommen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    Aus dem Verstoß gegen objektiv auf der Hand liegende Sorgfaltsanforderungen kann auf das Bewusstsein, dass ein Schaden eintreten werde, geschlossen werden (vgl. ebenso LG Hamburg, TranspR 2001, 79), wobei aber sämtliche äußeren Umstände des Einzelfalles darauf hin zu überprüfen sind, ob sie den Schluss auf diese innere Tatsache rechtfertigen (BGHZ 74, 162 [171[; OLG Köln, TranspR 2001, 407 [410, 411]).
  • OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01

    Schadensersatz; Haftungsbeschränkung; Leichtfertig; Leichtfertigkeit; Wegfall;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    Dabei muss die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nicht notwendig mehr als 50 % betragen (OLG Oldenburg, TranspR 2001, 367 [368]; Koller, aaO., § 435 HGB Rdn. 16), sondern nach der Vorstellung des Verpflichteten muss der Schadenseintritt bei Unterlassen der erforderlichen Sicherheitsanforderungen eine naheliegende Möglichkeit darstellen.
  • OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01

    Transportrecht - Zu den Begriffen der "Leichtfertigkeit" und "in dem Bewusstsein,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    Aus dem Verstoß gegen objektiv auf der Hand liegende Sorgfaltsanforderungen kann auf das Bewusstsein, dass ein Schaden eintreten werde, geschlossen werden (vgl. ebenso LG Hamburg, TranspR 2001, 79), wobei aber sämtliche äußeren Umstände des Einzelfalles darauf hin zu überprüfen sind, ob sie den Schluss auf diese innere Tatsache rechtfertigen (BGHZ 74, 162 [171[; OLG Köln, TranspR 2001, 407 [410, 411]).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2001 - 18 U 263/00

    Prozessführungsbefugnis eines Assekuradeurs - Agent eines Transportversicherers -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    Leichtfertig handelt danach, wer grundlegende, auf der Hand liegende Sorgfaltspflichten verletzt oder sich über Bedenken hinwegsetzt, die sich angesichts von Gefahren ohne weiteres aufdrängen müssen (Senat, TranspR 2002, 73 [75]).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - 15 U 22/05

    Leichtfertigkeit i.S.d. § 435 HGB wegen mangelhafter Betriebsorganisation infolge

    Im Anschluss an das unter dem Aktenzeichen 18 U 90/02 geführte Berufungsverfahren wurde die Hauptfrachtführerin durch zwischenzeitlich rechtskräftiges Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Oktober 2003 zur Zahlung des vollen Schadensersatzbetrages verurteilt.

    Aufgrund der vom 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Vorprozess Az.: 18 U 90/02 getroffenen Feststellungen, an die die Beklagte als Streitverkündete des Vorprozesses gebunden sei, sei davon auszugehen, dass das Abstellen des Aufliegers nebst Containers im Freihafen durch den Fahrer Y der Beklagten leichtfertig gewesen sei, da aufgrund eingeschränkter Kontrollen ein Wegfahren des Aufliegers durch Dritte möglich gewesen sei und sich in dem Container Waren von erheblichem Wert befunden hätten.

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