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OLG Frankfurt, 13.05.2016 - 18 W 86/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Kosten für wiederholt eingereichte Klage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten für wiederholt eingereichte Klage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenpflicht des Klägers bei versehentlicher Doppeleinreichung der Klage
- rechtsportal.de
GKG § 22 Abs. 1 S. 1
Kostenpflicht des Klägers bei versehentlicher Doppeleinreichung der Klage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.03.2016 - 18 O 378/15
- OLG Frankfurt, 13.05.2016 - 18 W 86/16
- OLG Frankfurt, 13.05.2016 - 18 W 86/16 Anmerkung: Die Entscheidung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 25.04.2001 - 11 W 1220/01
Gerichtsgebühren für eine wiederholt eingereichte Klageschrift
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2016 - 18 W 86/16
Die Auffassung des Oberlandesgerichts München, für eine wiederholt eingereichte Klage könnten über die bereits für die erste Klageeinreichung angesetzten Kosten hinaus weitere Kosten nicht angesetzt werden, weil eine rechtssuchende Partei davon ausgehen könne, dass die Gerichtsorganisation so gestaltet ist, dass Doppelvorgänge bemerkt und zutreffend zugeordnet werden (Vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 25.04.2011, Az.: 11 W 1220/01, MDR 2001, 896 - zitiert nach juris), ist unzutreffend.
- OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 18 W 235/16
Verfahrensgebühr bei doppelter Einreichung
Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 13.05.2016 (18 W 86/16) entschieden hat, ist grundsätzlich auch bei versehentlich doppelter Einreichung der Klageschrift die jeweilige Verfahrensgebühr fällig.