Weitere Entscheidung unten: RG, 03.10.1900

Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 23.11.2004 - I 189/2000, I 189/00   

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https://dejure.org/2004,21305
FG Nürnberg, 23.11.2004 - I 189/2000, I 189/00 (https://dejure.org/2004,21305)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 23.11.2004 - I 189/2000, I 189/00 (https://dejure.org/2004,21305)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 23. November 2004 - I 189/2000, I 189/00 (https://dejure.org/2004,21305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 125 Abs. 2; AO § 124 Abs. 1
    Nichtigkeit von Steuerbescheiden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit von Steuerbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines die Nichtigkeit eines Steuerbescheids bedeutenden besonders schwerwiegenden Fehlers; Vorliegen eines zur Nichtigkeit führenden Fehlers (stillschweigendem) Ausgehen von der zulässigen Änderbarkeit ursprünglich bestandskräftiger ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.08.1999 - XI R 27/98

    Jahr

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.11.2004 - I 189/00
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung eine sog. tatsächliche Verständigung über die tatsächlichen Merkmale, die der Besteuerung zugrunde zu legen sind, grundsätzlich zulässig (vgl. BFH-Urteil vom. 12.08.1999 XI R 27/98, BFH/NV 2000, 537 ).

    Zweck des Instituts der tatsächlichen Verständigung ist es, zu jedem Zeitpunkt des Besteuerungsverfahrens hinsichtlich bestimmter Sachverhalte, deren Klärung schwierig, aber zur Festsetzung der Steuer notwendig ist, den möglichst zutreffenden Besteuerungssachverhalt i.S.d. § 88 AO einvernehmlich festzulegen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 537 ).

  • BFH, 05.06.2003 - IV R 38/02

    Zustimmung zu einem Abhilfebescheid

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.11.2004 - I 189/00
    Das Einspruchsverfahren ist mit dem Abhilfebescheid erledigt (vgl. BFH-Urteil vom 05.06.2003 IV R 38/02, BFH/NV 2003, 1618 ).
  • BFH, 30.10.2003 - VI B 83/03

    Teilabhilfe; Sprungklage

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.11.2004 - I 189/00
    Zu diesem Zeitpunkt kann er seinen Antrag so eingeschränkt haben, dass er durch den Abhilfebescheid vollständig von der geltend gemachten Beschwer entlastet wird (vgl. BFH-Beschluss vom 30.10.2003 VI B 83/03, BFH/NV 2004,. 356).
  • BFH, 01.09.1988 - V R 139/83

    Besteuerung von Umsätzen in Umsatzsteuerbescheiden gegen die Unternehmereinheit -

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.11.2004 - I 189/00
    Zur Rücknahme eines Rechtsbehelfs hat der BFH entschieden, dass diese nur unwirksam ist, wenn sie durch bewusste Täuschung, Drohung, bewusst falsche Auskunft oder mittels rechtlich offensichtlich unzutreffender Erwägungen, insbesondere gegenüber rechtsunkundigen Steuerpflichtigen, veranlasst worden war (vgl. BFH-Urteil vom 01.09.1988 V R 139/83, BFH/NV 1989, 206).
  • BFH, 24.08.1990 - VI R 178/85

    Ursächlichkeit eines Hinweises auf Abweichungen von Angaben in der Anlage zum

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.11.2004 - I 189/00
    Es ist nur zulässig, unvollständige Angaben zu erläutern oder zu ergänzen (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.1990 VI R 178/85, BFH/NV 1991, 140).
  • BFH, 15.02.1977 - VII R 42/74

    Wirksame Klagerücknahme - Revision - Psychischer Druck - Abgabe der

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.11.2004 - I 189/00
    Die Unwirksamkeit der Rücknahme kann nur in krassen Fällen unzulässiger Einwirkung auf die Willensbildung des Steuerpflichtigen geltend gemacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 15.02.1977 VII R 42/74, BStBl. 11 1977, 434).
  • BFH, 15.12.1995 - V B 88/95

    Beachtlichkeit von nach Ablauf der Antragsfrist nachgeschobenen Gründe für

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.11.2004 - I 189/00
    Dies bedeutet, dass Wiedereinsetzungsgründe im Sinne von § 110 Abs. 2 Satz 1 AO innerhalb der Antragsfrist im Einzelnen vorgetragen werden müssen, soweit sie nicht offenkundig - oder gerichtsbekannt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 15.12.1.995 V B 88/95, BFH/NV 1996, 452).
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Rechtsprechung
   RG, 03.10.1900 - Rep. I. 189/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1900,227
RG, 03.10.1900 - Rep. I. 189/00 (https://dejure.org/1900,227)
RG, Entscheidung vom 03.10.1900 - Rep. I. 189/00 (https://dejure.org/1900,227)
RG, Entscheidung vom 03. Oktober 1900 - Rep. I. 189/00 (https://dejure.org/1900,227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kommt das in dem Gesellschaftsvertrage einer Aktiengesellschaft den Gründern vor dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 18. Juli 1884 zugesicherte Bezugsrecht auf neue Aktien schlechthin bei jeder Erhöhung des Grundkapitales, also auch in Ansehung solcher Aktien zur ...

  • Wolters Kluwer

    Aktien; Bezugsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 47, 24
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