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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2007 - 19 B 1207/07   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2007 - 19 B 1207/07 (https://dejure.org/2007,6477)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.10.2007 - 19 B 1207/07 (https://dejure.org/2007,6477)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 19 B 1207/07 (https://dejure.org/2007,6477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zu einer Realschule nach Abschluss der vierten Klasse einer Grundschule; § 11 Abs. 4 Schulgesetz (SchulG NRW) als dem Gesetzesvorbehalt i.S.d. Wesentlichkeitstheorie genügend; Rechtsfolgen der Übertragung der Leitung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 539
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2014 - 3 B 8.14

    Übergang in die Sekundarstufe I; sonderpädagogischer Förderbedarf; Einrichtung

    Wann es danach einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber bedarf, lässt sich nur im Blick auf den jeweiligen Sachbereich und die Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes beurteilen (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218 ff. -, zit. nach juris, Rn. 132 ff.; Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 282 ff. -, zit. nach juris, Rn. 67 ff.; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1982 - 7 C 95.80 -, BVerwGE 64, 308 ff., zit. nach juris, Rn. 13 ff.; OVG NW, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 19 B 1207/07 -, juris, Rn. 7 ff.).

    Einer gesetzlichen Regelung der Einzelheiten bedarf es deshalb je nach dem geregelten Sachbereich dann nicht, wenn der parlamentarische Gesetzgeber die Grundzüge festgelegt hat, lediglich deren nähere Ausgestaltung in Rede steht, und bei der konkreten Ausgestaltung vielgestaltige Lebensverhältnisse in den Blick zu nehmen sind, die der Gesetzgeber nur durch allgemein gehaltene Formulierungen oder Generalklauseln lösen könnte, mit denen eine Entscheidung zur Sache in Wirklichkeit nicht verbunden wäre (vgl. OVG NW, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 19 B 1207/07 -, juris, Rn. 11; s.a. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 -, juris, Rn. 58, 64).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2010 - 19 B 893/10

    Berücksichtigung eines Migrationshintergrundes i.R.e. Prognoseentscheidung für

    Die schulrechtlichen Vorschriften, die die in den Grenzen der Eignung und Leistungsfähigkeit grundrechtlich gewährleistete Schulformwahlfreiheit der Eltern und den grundrechtlichen Anspruch der Schülerin und des Schülers auf Erziehung und Bildung in verfassungsrechtlich zulässiger Weise einschränken, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.10.2007 19 B 1207/07 , juris, Rdn. 3 ff., lassen es nicht zu, wegen eines die Lern- und Leistungsfähigkeit einschränkenden oder beeinträchtigenden Migrationshintergrundes einer Schülerin oder eines Schülers vorhandene Defizite im Verstehen und Gebrauch der deutschen Sprache bei der nach § 8 Abs. 8 AO-GS erforderlichen Prognose, ob die Eignung der Schülerin oder des Schülers für die gewählte Schulform offensichtlich ausgeschlossen ist, gänzlich unberücksichtigt zu lassen, d. h. die Eignung hinsichtlich der schulischen Fähigkeiten im Gebrauch der deutschen Sprache wie auch des Textverständnisses trotz festgestellter offensichtlicher Nichteignung als gegeben anzunehmen.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 14.8.2009 19 B 1064/09 , und 2.10.2007 19 B 1207/07 , juris, Rdn. 16.

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.10.2007 19 B 1207/07 , juris, Rdn. 31, 33, fest, dass eine dreitägige Beobachtung des Lern- und Leistungsverhaltens der Schülerinnen und Schüler im Prognoseunterricht, einer dem Unterricht angenäherten Form, in unterschiedlichen Lernsituationen durch für die Eignungsbeurteilung fachkundige Lehrkräfte eine geeignete Grundlage für die Eignungsprognose ist, die prüfungsähnliche Situation aus sich das Risiko einer hohen Fehlerwahrscheinlichkeit nicht begründet und die pädagogische Einschätzung der offensichtlichen Nichteignung für den betroffenen Schüler nur zum Tragen kommt, wenn sie mit der pädagogischen Beurteilung durch die Grundschule im Ergebnis übereinstimmt.

  • VG Köln, 12.08.2009 - 10 K 2951/09

    Anspruch auf Zulassung zum Besuch des Gymnasiums nach Abschluss des

    Diese Vorschriften sind verfassungsrechtlich, insbesondere hinsichtlich der darin liegenden Einschränkung der Elternrechte, nicht zu beanstanden, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 02.10.2007 - 19 B 1207/07 -, NWVBl. 2008, 185 und vom 02.08.2007 - 19 B 1058/07 - .

    Die Prognose kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob das Gremium von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat, sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02.10.2007 - 19 B 1207/07 -, NWVBl. 2008, 185.

    Rektoren einer Grundschule können im Wege der Teilabordnung als Schulaufsichtsbeamte die Leitung eines Prognoseunterrichts übertragen bekommen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02.10.2007 - 19 B 1207/07 - .

  • VG Münster, 30.06.2010 - 1 L 163/10

    Prognoseunterricht einstweilige Anordnung Grundschulempfehlung

    vgl. dazu OVG NRW, Beschl. v. 2. August 2007 - 19 B 1058/07 -, Beschl. v. 2. Oktober 2007 - 19 B 1207/07 -, Beschl. v. 30. März 2010 - 19 A 2076/09 - ferner VG Köln, Urt. v. 15. Oktober 2008 - 10 K 4216/08 -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschl. v. 2. Oktober 2007 - 19 B 1207/07 -, NWVBl 2008, 185 ff. = NVwZ-RR 2008, 539 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30. März 2010 - 19 A 2076/09 -, Beschl. v. 14. August 2009 - 19 1064/09 -, Beschl. v. 2. Oktober 2007 - 19 B 1207/07 -, a.a.O.

  • VG Münster, 06.08.2014 - 1 L 539/14

    Aufbaugymnasium, Aufnahme, Schulform, Aufbauform

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 19 B 1207/07 -, www.nrwe.de, Rn. 5, 36 f.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 19 B 1207/07 -, www.nrwe.de, Rn. 36 f.; Weber, in: Jehkul u.a., Schulgesetz NRW, Stand September 2012, § 10 Rn. 1.6.

  • VG Köln, 15.10.2008 - 10 K 4216/08
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 02.10.2007 - 19 B 1207/07 -, NWVBl.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02.10.2007 - 19 B 1207/07-, NWVBl.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 3 S 51.23

    Schulrecht - Aufnahme - Schule mit sonderpädgagogischem Förderschwerpunkt -

    Einer gesetzlichen Regelung der Einzelheiten bedarf es vielmehr je nach dem geregelten Sachbereich dann nicht, wenn der parlamentarische Gesetzgeber die Grundzüge festgelegt hat, lediglich deren nähere Ausgestaltung in Rede steht, und bei der konkreten Ausgestaltung vielgestaltige Lebensverhältnisse in den Blick zu nehmen sind, die der Gesetzgeber nur durch allgemein gehaltene Formulierungen oder Generalklauseln lösen könnte, mit denen eine Entscheidung zur Sache in Wirklichkeit nicht verbunden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2014 - OVG 3 B 8.14 - juris Rn. 34; OVG Münster, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 19 B 1207/07 - juris Rn. 11).
  • VG Halle, 05.09.2008 - 3 B 143/08

    Verwaltungsgericht Halle hält derzeitige Regelung der Schullaufbahnempfehlung für

    Je schwerwiegender oder einschneidender die Grundrechtseinschränkung ist, desto mehr spricht dafür, dass der auszufüllende Rahmen im Gesetz selbst vorgezeichnet sein muss (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02. Oktober 2007 - 19 B 1207/07 -NVwZ-RR 2008, 539 m.w.N.).

    Nur die nähere Ausgestaltung, beispielsweise die Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens zur Feststellung der Eignung, kann dem Verordnungsgeber übertragen werden (so: Sächs. OVG, Beschluss vom 10. Oktober 1992 - 2 S 228/92 - SächsVBl. 1993, S. 42; OVG NRW, Beschluss vom 02. Oktober 2007, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 12.03.2008 - 12 Sa 232/08

    Beamtenrechtliche Höchstaltersgrenze und Altersdiskriminierung

    Die Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf Beamten soll somit ein stetiges und insbesondere von parteipolitischen Erwägungen unabhängiges Funktionieren des Staatswesens, hier: der Schulaufsicht, gewährleisten (vgl. auch BAG, Urteil vom 11.08.1998, 9 AZR 155/97, AP Nr. 45 zu Art. 33 Abs. 2 GG, OVG Nordrhein-Westfalen vom 02.10.2007, 19 B 1207/07, Juris).
  • VG Bremen, 21.07.2016 - 1 V 1579/16

    Schulzuweisung Altes Gymnasium - Altes Gymnasium; Aufnahmeverfahren;

    Einer gesetzlichen Regelung der Einzelheiten bedarf es deshalb je nach dem geregelten Sachbereich dann nicht, wenn der parlamentarische Gesetzgeber die Grundzüge festgelegt hat, lediglich deren nähere Ausgestaltung in Rede steht, und bei der konkreten Ausgestaltung vielgestaltige Lebensverhältnisse in den Blick zu -8- nehmen sind, die der Gesetzgeber nur durch allgemein gehaltene Formulierungen oder Generalklauseln lösen könnte, mit denen eine Entscheidung zur Sache in Wirklichkeit nicht verbunden wäre (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 02.10.2007 - 19 B 1207/07 - juris Rn. 11; s.a. BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 - juris Rn. 58, 64).
  • VG Bremen, 22.07.2016 - 1 V 1529/16

    Schulzuweisung Gymnasium Vegesack - Gymnasium Vegesack; Kapazitätsrichtlinie;

  • VG Münster, 09.10.2008 - 1 L 529/08

    Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Versetzungskonferenz hinsichtlich des

  • VG Aachen, 14.08.2008 - 9 L 264/08

    Anspruch auf Wiederholung eines Prognoseunterrichts; Grund der Durchführung eines

  • VG Minden, 24.01.2008 - 2 K 1989/07
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