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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1999 - 19 B 1512/99   

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https://dejure.org/1999,13430
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1999 - 19 B 1512/99 (https://dejure.org/1999,13430)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.09.1999 - 19 B 1512/99 (https://dejure.org/1999,13430)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. September 1999 - 19 B 1512/99 (https://dejure.org/1999,13430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Aachen - 9 L 785/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1999 - 19 B 1512/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1999 - 19 B 1512/99
    Vorliegend droht aber eine die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage mißachtende Versetzung bzw. eine endgültige Dienstpostenübertragung vgl. zu den Problemen des Rechtsschutzes gegen eine Dienstpostenvergabe OVG NW, Beschluß vom 30. August 1985 - 1 B 319/85 -, NVwZ 1986, 773; OVG Saarland, Beschluß vom 10. April 1989 - 1 W 7/89 -, DÖV 1989, 947.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 1 B 319/85
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1999 - 19 B 1512/99
    Vorliegend droht aber eine die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage mißachtende Versetzung bzw. eine endgültige Dienstpostenübertragung vgl. zu den Problemen des Rechtsschutzes gegen eine Dienstpostenvergabe OVG NW, Beschluß vom 30. August 1985 - 1 B 319/85 -, NVwZ 1986, 773; OVG Saarland, Beschluß vom 10. April 1989 - 1 W 7/89 -, DÖV 1989, 947.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 19 B 1851/03

    Mitbestimmung bei der Besetzung von Schulleiterstellen

    Bei dieser Sachlage und vor dem Hintergrund, dass (auch) die Fristgebundenheit des zweiten Vorschlagsrechts gemäß § 21 a Abs. 3 Satz 3 SchVG NRW dem Anliegen des Gesetzgebers dient, freie Stellen möglichst rasch zu besetzen, und dass im Kollisionsfall das Ernennungsrecht des Landes (Art. 58 LV NRW) Vorrang gegenüber dem Schulträgervorschlagsrecht und den sonstigen Schulträgerinteressen hat, OVG NRW, Beschlüsse vom 30.11.1999 - 19 B 1512/99 -, und 8.2.1996 - 19 B 3564/95 -, lässt sich die Verpflichtung zur erneuten Ausschreibung weder aus dem Sinn und Zweck des § 21 a Abs. 3 Satz 3 SchVG NRW noch aus dem systematischen Zusammenhang der Regelungen in § 21 a Abs. 1 Sätze 1 und 3 und Abs. 3 Satz 3 SchVG NRW herleiten.
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