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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 19 B 1753/02   

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https://dejure.org/2002,26453
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 19 B 1753/02 (https://dejure.org/2002,26453)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.10.2002 - 19 B 1753/02 (https://dejure.org/2002,26453)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 19 B 1753/02 (https://dejure.org/2002,26453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 11 L 1872/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 19 B 1753/02
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 19 B 1753/02
    Das Verwaltungsgericht ist in dem angefochtenen Beschluss zutreffend davon ausgegangen, dass im vorliegenden Verfahren keiner näheren Erörterung bedarf, ob angesichts der Ausführungen in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, DAR 2002, 405 ff., verfassungsrechtliche Bedenken gegen die in Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung getroffenen Wertung bestehen, regelmäßigen Cannabiskonsum als generell eignungsausschließend einzustufen.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, a. a. O., zu § 15 b StVZO a. F.

  • BVerwG, 15.09.1993 - 11 B 14.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 19 B 1753/02
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1993 - 11 B 14/93 -, juris, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 1998 - 19 B 429/98 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, erheblicher Cannabiskonsum

    Insofern kann hier offen bleiben, was angesichts der Unschärfe des Begriffs "regelmäßig" schon im alltäglichen Sprachgebrauch und der Variationsbreite der Umschreibungen des Cannabis- Konsummusters "regelmäßiger Konsum" in Fachkreisen, vgl. Berghaus, Gutachtliche Äußerung zu den Fragen des Fragenkatalogs - 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 - (gegenüber dem Bundesverfassungsgericht), in: Blutalkohol 2002, 321 (322 f.), in dem rechtsmedizinischen Gutachten vom 24. April 2002 wie auch in den sachverständigen Aussagen in der vorstehend angeführten Publikation von Daldrup/Käferstein/Köhler/Maier/Musshoff unter "regelmäßigem" Cannabiskonsum verstanden wird und ob in Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung mit dem Anknüpfen an "regelmäßigen" Cannabiskonsum unter der Voraussetzung, dass es keine allgemein akzeptierte Definition der Cannabiskonsummuster gibt, auf ein ungeeignetes Kriterium zurück gegriffen wird, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 19 B 1753/02 -, oder ob der Inhalt des in Nr. 9.2.1 verwendeten Merkmals "regelmäßig" in Anlehnung an eine in Fachkreisen verbreitete Umschreibung des Konsummusters "regelmäßiger Konsum", wonach dieses bei (fast) täglichem oder gewohnheitsmäßigem Konsum vorliegt, durch Auslegung ermittelt werden kann.
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