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ArbG Frankfurt/Main, 06.03.2008 - 19 Ca 9432/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 06.03.2008 - 19 Ca 9432/06
- LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 575/08
- BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09
Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB - …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. März 2008 - 19 Ca 9432/06 - abgeändert:. - LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 575/08
Kündigungserklärungsfrist - Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06. März 2008 - 19 Ca 9432/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06. März 2008 - 19 Ca 9432/06 - die Klage abzuweisen.
- LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08
Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt - …
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main stellte mit Urteil vom 6. März 2008 - 19 Ca 9432/06 - fest, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 21. Dezember 2006 beendet worden ist.