Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 24.03.2014 - 19 K 2289/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wasserpfeife, Nichtraucherschutz, getrocknete Früchte, Shiazo-Steine
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Wasserpfeife, Nichtraucherschutz, getrocknete Früchte, Shiazo-Steine
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des Nichtraucherschutzgesetzes auf ausschließlich mit getrockneten Früchten verwendeten Wasserpfeifen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Kein Tabak im Shisha-Café
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 4 B 608/13
Kein Fall für das Nichtraucherschutzgesetz - Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 24.03.2014 - 19 K 2289/13
Dem mit der Klageerhebung gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, der Beklagten die Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes gegen den Betrieb der Klägerin vorläufig zu untersagen, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 1.August 2013 - 4 B 608/13 - entsprochen. - VG Gelsenkirchen, 24.05.2013 - 19 L 529/13
Anordnungsgrund, Rauchverbot, Bußgeld, Shisha-Café, Wasserpfeife, Shiazo
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 24.03.2014 - 19 K 2289/13
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die Akte des Verfahrens 19 L 529/13 und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 4 B 608/13
Kein Fall für das Nichtraucherschutzgesetz - Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit …
Diese Anordnung gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache (VG Gelsenkirchen - 19 K 2289/13 -) oder bis zu einer anderweitigen Erledigung der Hauptsache. - VG Gelsenkirchen, 24.05.2013 - 19 L 529/13
Anordnungsgrund, Rauchverbot, Bußgeld, Shisha-Café, Wasserpfeife, Shiazo
Der Antrag, der Antragsgegnerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren 19 K 2289/13 zu untersagen, das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen auf öffentliche Gaststätten/Cafés anzuwenden, wenn in diesen die Wasserpfeifen (Shishas) mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten benutzt werden, hilfsweise, wenn diese mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten in Verbindung mit elektrischen Heizquellen betrieben werden, hat keinen Erfolg.