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   LG München I, 13.11.2014 - 19 O 10527/14   

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https://dejure.org/2014,60890
LG München I, 13.11.2014 - 19 O 10527/14 (https://dejure.org/2014,60890)
LG München I, Entscheidung vom 13.11.2014 - 19 O 10527/14 (https://dejure.org/2014,60890)
LG München I, Entscheidung vom 13. November 2014 - 19 O 10527/14 (https://dejure.org/2014,60890)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    19 O 10527/14 LG München I.

    Auf die Berufung des Klägers vom 16.02.2015 wird das Endurteil des LG München I vom 13.11.2014 (Az. 19 O 10527/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • OLG München, 14.12.2015 - 10 U 579/15

    Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall - OLG München weist für eine Vielzahl

    Aktenzeichen: 10 U 579/15 19 O 10527/14 LG München I.
  • AG Hamburg-Bergedorf, 16.12.2015 - 410c C 206/15
    Selbst einzelne überhöht erscheinende Nebenpositionen sind dann nicht zu beanstanden, wenn kein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Gesamtpreis des Sachverständigengutachtens und der Leistung des Sachverständigen besteht (Beschluss des LG München I vom 12.03.2015, Az. 19 0 10527/14 - Anlage K 9).

    In diesem Zusammenhang muss zur Frage der Vergleichbarkeit darauf hingewiesen werden, dass der Geschädigte schon nicht erkennen kann, wieviel Aufwand die Begutachtung insgesamt tatsächlich beansprucht und inwieweit die Abrechnung des eigenen Sachverständigen mit dem in der Branche üblichen zu vergleichen sein soll (Beschluss des LG München I vom 12.03.2015, Az. 19 0 10527/14).

    Es erscheint rechtsfehlerfrei, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Honorar, das sich im Bereich des BVSK-Korridors befindet, als branchenüblich angesehen wird (vgl. Beschluss des LG München I vom 12.03.2015, Az. 19 O 10527/14).

  • AG Hamburg-Bergedorf, 29.06.2016 - 410a C 20/16
    Es erscheint rechtsfehlerfrei, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Honorar das sich im Bereich des BVSK-Korridors HB V befindet, als branchenüblich angesehen wird (vgl. Beschluss des LG München I vom 12.03.2015, Az. 19 O 10527/14).
  • AG Iserlohn, 15.09.2015 - 40 C 155/15
    Es besteht gegenüber der gegnerischen Versicherung nämlich keine vertragliche Pflicht des Sachverständigen, möglichst geringe Gutachtenkosten zu vereinbaren (vgl. OLG München I, Beschluss vom 12.03.2015, 19 0 10527/14).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 01.06.2016 - 410a C 8/16
    Es erscheint rechtsfehlerfrei, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Honorar, das sich im Bereich des BVSK-Korridors HB V befindet, als branchenüblich angesehen wird (vgl. Beschluss des LG München I vom 12.03.2015, Az. 19 O 10527/14).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 06.05.2016 - 410a C 34/16
    Es erscheint rechtsfehlerfrei, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Honorar, das sich im Bereich des BVSK-Korridors HB V befindet, als branchenüblich angesehen wird (vgl. Beschluss des LG München I vom 12.03.2015, Az. 19 O 10527/14).
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