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LG Nürnberg-Fürth, 05.04.2018 - 19 O 4908/17 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 05.04.2018 - 19 O 4908/17
- OLG Nürnberg, 25.06.2019 - 3 U 821/18
Wird zitiert von ... (2)
- LG Dortmund, 08.11.2019 - 3 O 262/17
Wettbewerbsverstoß wenn auf Website der Stadt Dortmund presseähnliche …
Wenn das Oberlandesgericht Nürnberg (…Urt. v. 25.06.2019, a.a.O.) - insoweit in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Urteil (LG Nürnberg-Fürth v. 05.04.2018 - 19 O 4908/17 - n.v.) - für einen Untersagungsantrag in Bezug auf die Printausgabe des Veitsbronner Gemeindeblattes vom 01.04.2017 in einer Auflage von 3.200 Exemplaren einen Streitwert von 100.000,00 EUR ansetzt, ist im vorliegenden Rechtsstreit, in dem es um die Untersagung der Verbreitung des Telemedienangebotes "E1" vom 15.05.2017 geht, die Festsetzung eines Streitwerts in eben dieser Höhe gerechtfertigt. - OLG Nürnberg, 25.06.2019 - 3 U 821/18
Wettbewerbswidrige Verbreitung eines Gemeindeblattes
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 05.04.2018, Az. 19 O 4908/17, abgeändert.