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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07   

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https://dejure.org/2007,25279
LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07 (https://dejure.org/2007,25279)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07 (https://dejure.org/2007,25279)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2007 - 19 Sa 1416/07 (https://dejure.org/2007,25279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Höhe einer Sozialplanabfindung hinsichtlich einer Diskriminierung aus Altersgründen durch die angewandte Berechnungsformel; Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf einen Sozialplan bei erst späterem Inkrafttreten; Notwendigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.10.1999 - 1 AZR 838/98

    Höchstbetrag für Sozialplanabfindungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07
    Darüber hinaus beruht die Regelung in Nr. 6 auf der langjährigen und überwiegend akzeptierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach es nicht gegen § 75 BetrVG verstößt, wenn die Betriebspartner solche Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausnehmen, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Vorraussetzungen für ein vorgezogenes Altersruhegeld erfüllen (vgl. nur Urteile vom 26.07.1988 - 1 AZR 156/87, NZA 1989, 25 ff; vom 310.7.1996 - 10 AZR 45/96, NZA 1997, 165 ff; vom 19.10.1999, 1 AZR 838/98, NZA 2000, 732; vom 30.03.2000 - 6 AZR 645/98, NZA - RR 2001, 203 ff).

    Nach diesen Grundsätzen war es den Betriebsparteien auch nicht verwehrt, den für die Abfindung zu zahlenden Höchstbetrag auf 120.000,- EUR gem. § 5 Abs. 4 des Sozialplans festzusetzen (vgl. BAG vom 19.10.1999 - 1 AZR 838/98, a.a.O.).

    Legitimes Ziel solcher Regelungen wie der vorliegenden Sozialplanregelung ist es, mit einem begrenzten finanziellen Volumen für möglichst alle betroffenen Arbeitnehmer eine verteilungsgerechte Überbrückungshilfe bis zu einem ungewissen neuen Arbeitsverhältnis oder längstens bis zum Bezug der Altersrente zu ermöglichen (BAG vom 19.10.1999 - 1 AZR 838/98, a.a.O.).

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 489/91

    Anspruch eines Außendienstmitarbeiters auf Abfindung aus einem Sozialplan -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07
    Ausgleich in Form von Abfindungszahlungen vorsehen, deren Höhe sich an der Dauer der bisherigen Betriebszugehörigkeit bemisst" (BAG vom 14.02.1984 - 1 AZR 574/82, AP Nr. 21 zu § 112 BetrVG 1972; bestätigt u. a. durch BAG vom 28.10.1992 - 10 AZR 489/91, a.a.O.).

    Die Betriebspartner können daher berücksichtigen, dass zu entlassende Arbeitnehmer schon oder bald das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch nehmen können (BAG vom 28.10.1992 - 10 AZR 489/91, a.a.O.).

  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96

    Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07
    Darüber hinaus beruht die Regelung in Nr. 6 auf der langjährigen und überwiegend akzeptierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach es nicht gegen § 75 BetrVG verstößt, wenn die Betriebspartner solche Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausnehmen, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Vorraussetzungen für ein vorgezogenes Altersruhegeld erfüllen (vgl. nur Urteile vom 26.07.1988 - 1 AZR 156/87, NZA 1989, 25 ff; vom 310.7.1996 - 10 AZR 45/96, NZA 1997, 165 ff; vom 19.10.1999, 1 AZR 838/98, NZA 2000, 732; vom 30.03.2000 - 6 AZR 645/98, NZA - RR 2001, 203 ff).

    Da der deutsche Gesetzgeber mit § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG sich ersichtlich an der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG orientiert hat (vgl. BT - Drs 16/1780 Seite 36) und sich die Formulierung in Nr. 6 an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31.07.1996 - 10 AZR 45/96, AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972) anlehnt, kann ein Verstoß der Nr. 6 in § 10 Satz 3 AGG gegen die Richtlinie 2000/78/EG oder sonstige europarechtliche Grundsätze nicht festgestellt werden.

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 760/00

    Sozialplanabfindung - Berechnung bei Wechsel von Teilzeit- in

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07
    Sie können nämlich von einem Nachteilsausgleich auch gänzlich absehen und bei ihrer Regelung nach der Vermeidbarkeit der Nachteile unterscheiden (BAG vom 14.08.2001- 1 AZR 760/00, AP Nr. 142 zu § 112 BetrVG 1972).

    Insofern ist auch die Beschäftigungsdauer, an die der Sozialplan vorliegend anknüpft, ein grundsätzlich zulässiges Kriterium für die Bemessung einer Abfindung, da es nicht auszuschließen ist, dass sich die Qualifikation eines Arbeitnehmers mit der Dauer der Beschäftigung auf die spezifischen Bedürfnisse des bisherigen Arbeitsplatzes verengt und damit eine Minderung seiner Chancen auf dem Arbeitsmarkt einhergeht (BAG vom 14.08.2001 - 1 AZR 760/00, a.a.O.).

  • EuGH, 23.09.2008 - C-427/06

    Bartsch - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07
    Höchstvorsorglich sei das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C- 427/06 auszusetzen.

    Auch eine Aussetzung des Verfahrens gem. § 148 ZPO, bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C- 427/06 zum Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05, NZA 2006, 1276, wie vom Beklagten hilfsweise eingewendet, kam nicht in Betracht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 9 Sa 211/07

    Rückforderung von Gehalt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07
    Wie das Berufungsgericht bereits in einem vergleichbaren Fall entschieden hat (LAG Berlin- Brandenburg, vom 15.05.2007 - 9 Sa 211/07), ist es weder willkürlich noch sachwidrig, wenn die Betriebspartner die Sozialplanleistungen nicht durchgängig an mit einiger Sicherheit tatsächlich zu erwartenden Nachteilen ausrichten, sondern für die Gruppe der jüngeren Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Verlust des Arbeitsplatzes auch für sie Nachteile zur Folge haben wird oder haben kann, die auszugleichen und zu mildern sind.
  • BAG, 14.02.1984 - 1 AZR 574/82

    Billigkeitskontrolle eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07
    Ausgleich in Form von Abfindungszahlungen vorsehen, deren Höhe sich an der Dauer der bisherigen Betriebszugehörigkeit bemisst" (BAG vom 14.02.1984 - 1 AZR 574/82, AP Nr. 21 zu § 112 BetrVG 1972; bestätigt u. a. durch BAG vom 28.10.1992 - 10 AZR 489/91, a.a.O.).
  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 66/97

    Nachbesserungsklausel für günstigeren Sozialplan

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen sind solche Regelungen grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert ist und sachlich vertretbar ist (Urteil vom 06.08.1997 - 10 AZR 66/97, AP Nr. 116 zu § 112 BetrVG 1972 und öfter).
  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07
    Eine solche Vergleichbarkeit von Arbeitnehmern in einer vergleichbaren Situation ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des EuGH Vorraussetzung für den geltend gemachten Anspruch (vgl. EuGH vom 26.06.2001 - C- 381/99, NZA 2001, 883 ff).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZN 793/07

    Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07
    Wie das Bundesarbeitsgericht erst kürzlich und wiederholt entschieden hat (Beschluss vom 19.06.2007 - 1 AZN 1043/06, n.v.; vom 02.10.2007 - 1 AZN 793/07, n.v.), ist das europarechtliche Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung wegen des Alters durch § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG in den auch für diesen Rechtsstreit streitgegenständlichen Rechtsfragen bereits umgesetzt und die Frage der Zulässigkeit von durch Alter und Betriebszugehörigkeit definierten Höchstgrenzen in Sozialplänen durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt und vor Erlass der Richtlinie 200/78/EG nicht anders zu beurteilen als hinterher.
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Köln, 04.06.2007 - 14 Sa 201/07

    Gleichbehandlung im Sozialplan

  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei vorgezogenem Altersruhegeld

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. November 2007 - 19 Sa 1416/07 - teilweise aufgehoben.
  • ArbG Köln, 20.03.2008 - 22 Ca 8411/07

    Sozialplan, Abfindung, Benachteiligung wegen des Alters, wirtschaftliche

    Sie sind auch mit dem Kläger vergleichbar, da sie aus dem gleichen Umstand und unter den gleichen Voraussetzungen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden ( vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2007 - 19 Sa 1416/07 - juris ).

    Da es der Gesetzgeber ermögliche, die Sozialplanleistung für Arbeitnehmer, die im Anschluss an ein Arbeitsverhältnis - auch nach einer Phase der Arbeitslosigkeit - vorzeitiges Altersruhegeld in Anspruch nehmen könnten, auszuschließen, könne der Anspruch erst recht reduziert werden ( LAG Köln 4. Juni 2007 - 14 Sa 201/07 - DB 2007, 2572, 2574; LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2007 - 19 Sa 1416/07 - juris; HaKo-Brors, AGG 2007, § 10 Rdn. 135; Bauer/Göpfert/Krieger, 2. Auflage 2008, § 10 AGG Rdn. 54 ).

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