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   LAG Hamm, 10.05.1999 - 19 Sa 2336/98   

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https://dejure.org/1999,12667
LAG Hamm, 10.05.1999 - 19 Sa 2336/98 (https://dejure.org/1999,12667)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.05.1999 - 19 Sa 2336/98 (https://dejure.org/1999,12667)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 19 Sa 2336/98 (https://dejure.org/1999,12667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unzulässigkeit des Rückrufes eines Arbeitnehmers aus einem angetretenen Erholungsurlaub

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Rechtfertigung für einer fristlose Kündigung; Verweigerung der Arbeit während eines bewilligten Urlaubs; Überprüfung eines vertraglich vereinbarten Rechts des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückzurufen

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91

    Wichtiger Grund- Darlegungs- und Beweislast bei Rechtfertigungsgründen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.1999 - 19 Sa 2336/98
    Andere bejahen unter Hinweis auf die vertragliche Rücksichtspflicht des Arbeitnehmers eine derartige Rückrufbefugnis bei Vorliegen unvorhergesehener zwingender betrieblicher Gründe (BAG 19.12.1991 2 AZR 367/91 RzK I 6 a Nr. 82; LAG Düsseldorf 29.03.1995 11 Sa 1911/94; KR-Fischermeier, 5. Aufl. 1998, § 626 BGB Rz. 452; Dersch-Neumann, BurlG 8. Aufl. 1997, § 7 Rz. 37; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch 8. Aufl. 1996, § 102 AV4 b).
  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.1999 - 19 Sa 2336/98
    Ausschlaggebend dafür ist, daß es sich bei dem Urlaubsentgelt nach zutreffender Auffassung um nichts anderes handelt als um das für die Urlaubsfreistellung weitergezahlte Arbeitsentgelt (BAG 11.01.1990 AP Nr. 11 zu § 4 TVG gemeinsame Einrichtungen).
  • LAG Berlin, 22.07.1991 - 12 Sa 25/91

    Urlaub: Pfändbarkeit eines Urlaubsabgeltungsanspruches

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.1999 - 19 Sa 2336/98
    Die Kammer schließt sich der inzwischen ganz überwiegenden Auffassung an, daß Urlaubsentgelt nach denselben Regeln wie das entsprechende Arbeitsentgelt pfändbar und damit auch aufrechenbar ist (Leinemann-Linck, Urlaubsrecht 1995, § 11 Rz. 102; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch 8. Aufl. 1996, § 102 A VIII 1, ErfK-Dörner, 1998, § 11 BurlG Rz. 51; GK-BurlG-Bleistein, 5. Aufl. 1992, § 1 Rz. 90, 71 ff.; Schütz-Hauck, Urlaubsrecht 1996 Rz. 785; LAG Berlin, DB 1991, 2496; a.A.: Dersch-Neumann, Bundesurlaubsgesetz 8. Aufl. 1997, § 1 Rz. 76 - 79, 87; Hohmeister BB 1995, 2110).
  • LAG Düsseldorf, 29.03.1995 - 11 Sa 1911/94

    Widerruf von Urlaub

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.1999 - 19 Sa 2336/98
    Andere bejahen unter Hinweis auf die vertragliche Rücksichtspflicht des Arbeitnehmers eine derartige Rückrufbefugnis bei Vorliegen unvorhergesehener zwingender betrieblicher Gründe (BAG 19.12.1991 2 AZR 367/91 RzK I 6 a Nr. 82; LAG Düsseldorf 29.03.1995 11 Sa 1911/94; KR-Fischermeier, 5. Aufl. 1998, § 626 BGB Rz. 452; Dersch-Neumann, BurlG 8. Aufl. 1997, § 7 Rz. 37; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch 8. Aufl. 1996, § 102 AV4 b).
  • LAG Hamm, 10.05.1999 - 19 Sa 2337/98

    Anspruch eines Software-Entwicklers auf Zahlung von Urlaubsentgelt;

    Die Berufungsbegründung setze sich in keiner Weise mit dem angefochtenen Urteil auseinander, es handele sich um eine Kopie der Berufungsbegründung aus dem Parallelverfahren 19 Sa 2336/98.

    Zutreffend weist zwar der Kläger darauf hin, daß die Beklagte ihrer Berufungsbegründung offenbar den Text ihrer Berufungsbegründung im Parallelverfahren 19 Sa 2336/98 zugrunde gelegt hat.

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