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OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 19 U 137/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung von Risikoausschlussklauseln in allgemeinen Versicherungsbedingungen; Deckungsschutz für Nachbarklagen gegenüber Geruchsbelästigungen
- Judicialis
ARB 75 § 4 Abs. 1 k
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 75 § 4 Abs. 1 k
Nachbarklagen fallen nicht unter den Baurisikoausschluss des § 4 Abs. 1 k ARB 75 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB 75 § 4 Abs. 1k
Zum Umfang des Risikoausschlusses des § 4 Abs. 1 k ARB 75 in Bezug auf Nachbarklagen gegenüber Geruchsbelästigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarklagen gegen Geruchsbelästigung: Kein Risikoausschluss!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 25.06.2004 - 3 O 93/04
- OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 19 U 137/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 215
- VersR 2005, 350
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02
Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 19 U 137/04
Deckungsschutz besteht demgegenüber für die Durchsetzung von Ansprüchen, die zu dem Bauvorhaben selbst in keinem unmittelbaren Bezug stehen, etwa weil sie sich aus dem Erwerb eines zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes oder dem Erwerb von Anteilen an einem Immobilienfonds ergeben und demnach nicht das Baurisiko, sondern das sog. Erwerbsrisiko betreffen, nicht (BGH VersR 2003, 454; OLG Karlsruhe VersR 2004, 777; OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 602). - OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 12 U 96/03
Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz für Rechtsstreit über die sachliche …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 19 U 137/04
Deckungsschutz besteht demgegenüber für die Durchsetzung von Ansprüchen, die zu dem Bauvorhaben selbst in keinem unmittelbaren Bezug stehen, etwa weil sie sich aus dem Erwerb eines zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes oder dem Erwerb von Anteilen an einem Immobilienfonds ergeben und demnach nicht das Baurisiko, sondern das sog. Erwerbsrisiko betreffen, nicht (BGH VersR 2003, 454; OLG Karlsruhe VersR 2004, 777; OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 602). - OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 110/03
Rechtsschutzversicherung: Anwendung der Baurisikoklausel bei Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 19 U 137/04
Deckungsschutz besteht demgegenüber für die Durchsetzung von Ansprüchen, die zu dem Bauvorhaben selbst in keinem unmittelbaren Bezug stehen, etwa weil sie sich aus dem Erwerb eines zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes oder dem Erwerb von Anteilen an einem Immobilienfonds ergeben und demnach nicht das Baurisiko, sondern das sog. Erwerbsrisiko betreffen, nicht (BGH VersR 2003, 454; OLG Karlsruhe VersR 2004, 777; OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 602).