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OLG Köln, 25.03.1994 - 19 U 168/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweislastverteilung bei der Rückforderung des Versicherers für Entschädigungsleistungen - Beweislast; Unfall vorgetäuscht; Bumser
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75
Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.1994 - 19 U 168/93
Für einen Rückforderungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß § 812 BGB kann sich die Beklagte nämlich nicht auf die zu ihren Gunsten bestehenden Beweiserleichterungen berufen, die ihr im Aktivprozess des Versicherungsnehmers den Nachweis einer Absprache der Beteiligten erleichtert, wo unter Umständen eine Häufung von Beweisanzeichen für eine Unfallmanipulation ausreichen kann (vgl. BGH NJW 1978, 2154, 2156; BGH VersR 1979, 514 ).Eine weitere Auffälligkeit ist, dass der Unfallverursacher, der Zeuge _, den Sachverhalt an der Unfallstelle bereitwillig eingeräumt hat und überdies noch ein Schuldanerkenntnis abgegeben hat (vgl. zum Schuldanerkenntnis als Auffälligkeit BGH NJW 1978, 2154; OLG Celle VersR 1988, 1286), in welchem - abweichend vom Vorbringen des Klägers - das Fahrzeug des Klägers und der daran entstandene Schaden nicht erwähnt wird.
Wenn auch der Kläger, die Zeugin _ und der Zeuge _ - soweit ersichtlich - bislang in keinem der vorgenannten Fälle nach strafprozessualen Grundsätzen als Versicherungsbetrüger bestraft worden sind, so erlaubt ihre dargestellte Verwicklung in die einzelnen auffälligen Unfallereignisse und die Häufung der Einzelfälle im Zivilprozess jedoch den Schluß, dass ihnen derartige Manipulationen insgesamt nicht lebensfremd sind, und gewinnt so im Rahmen der Beweiswürdigung auch für den im vorliegenden Rechtstreit in Rede stehenden angeblichen "Unfall" vom 13.5.1990 Bedeutung (vgl. BGH NJW 1978, 2154, 2156 f.).
- BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92
Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß
Auszug aus OLG Köln, 25.03.1994 - 19 U 168/93
Dies gilt grundsätzlich auch für Rückforderungsansprüche des Versicherers (vgl. auch BGH VersR 1993, 1007 ). - BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76
Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.1994 - 19 U 168/93
Für einen Rückforderungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß § 812 BGB kann sich die Beklagte nämlich nicht auf die zu ihren Gunsten bestehenden Beweiserleichterungen berufen, die ihr im Aktivprozess des Versicherungsnehmers den Nachweis einer Absprache der Beteiligten erleichtert, wo unter Umständen eine Häufung von Beweisanzeichen für eine Unfallmanipulation ausreichen kann (vgl. BGH NJW 1978, 2154, 2156; BGH VersR 1979, 514 ).
- OLG Zweibrücken, 29.01.1988 - 1 U 23/87
Unfall mit Einwilligung des Geschädigten
Auszug aus OLG Köln, 25.03.1994 - 19 U 168/93
Weiterer gewichtiger Anhaltspunkt ist auch der Umstand, dass die geschädigten Fahrzeuge erst kurz vor dem Unfallereignis zugelassen worden sind (vgl. OLG Zweibrückern VersR 1988, 970 ). - OLG Koblenz, 13.03.1989 - 12 U 434/88
Auszug aus OLG Köln, 25.03.1994 - 19 U 168/93
Neutrale Zeugen stehen dann auch nicht zur Verfügung (vgl. auch OLG Koblenz VersR 1990, 396). - OLG Celle, 16.06.1988 - 5 U 199/87
Auszug aus OLG Köln, 25.03.1994 - 19 U 168/93
Eine weitere Auffälligkeit ist, dass der Unfallverursacher, der Zeuge _, den Sachverhalt an der Unfallstelle bereitwillig eingeräumt hat und überdies noch ein Schuldanerkenntnis abgegeben hat (vgl. zum Schuldanerkenntnis als Auffälligkeit BGH NJW 1978, 2154; OLG Celle VersR 1988, 1286), in welchem - abweichend vom Vorbringen des Klägers - das Fahrzeug des Klägers und der daran entstandene Schaden nicht erwähnt wird.
- OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem fingierten Unfall
Es entspricht der typischen Vorgehensweise, einen derart wertlosen PKW bei einem gestellten Unfall als Schädigerfahrzeug einzusetzen (vergleiche Senat, Urteil vom 25.03.1994, 19 U 168/93;… OLG Schleswig, a.a.O.).