Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.12.2005 - 19 W 62/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3899
OLG Karlsruhe, 13.12.2005 - 19 W 62/05 (https://dejure.org/2005,3899)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.12.2005 - 19 W 62/05 (https://dejure.org/2005,3899)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 19 W 62/05 (https://dejure.org/2005,3899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Auswirkungen einer wesentlichen Änderung der maßgebenden Verhältnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Vorrang der Zahlung von Prozesskosten vor Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten; Tilgung von Prozesskostenhilfe bei vergleichsbedingtem Vermögenserwerb; Wesentlichkeit von Änderung maßgebender persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse; Vereinbarkeit mit Sinn und ...

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4
    Vorrang der Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten, wenn eine Partei das nach Bewilligung von PKH durch Vergleich Erworbene zur Bezahlung von Schulden verbraucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 649
  • FamRZ 2006, 1135
  • Rpfleger 2006, 267
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 05.11.1999 - 13 WF 583/99

    Unterhaltspflicht gegenüber Kindern aus früherer Ehe bei Betreuung von Kindern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2005 - 19 W 62/05
    Nach Ansicht u.a. des OLG Celle (OLGR 2000, 335 = MDR 2001, 230, ihm folgend vorliegend das Landgericht, ebenso Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Rdn. 391) soll bei einem Vermögenserwerb die Wesentlichkeit jedenfalls dann zu bejahen sein, wenn das erworbene Vermögen nennenswert bzw. deutlich über dem Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII liegt.
  • OLG Bamberg, 01.06.1994 - 2 WF 44/94

    Erinnerung gegen die Abänderung einer Entscheidung über die Bewilligung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2005 - 19 W 62/05
    Hat aber eine Partei das nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erworbene zur Bezahlung fälliger Schulden verbraucht, so hat richtiger Ansicht nach die Zahlung der Prozesskosten nicht Vorrang vor der Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten (Zöller/Phlippi, a.a. § 120 Rdn. 25; KGR Berlin 2000, 251; OLG Bamberg FamRZ 95, 374; vgl. auch Karlsruhe FamRZ 2000, 1585); denn solange das Aktivvermögen einer Partei nicht höher ist als ihre fälligen Schulden, verbessern sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse trotz des Vermögenserwerbs nicht wesentlich (Zöller/Philippi, a.a.O.; KGR a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14

    Prozesskostenhilfe: Abänderung einer ratenfreien Bewilligung nach Erhalt einer

    Eine prinzipiell relevante Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere darin liegen, dass der Partei aus dem Prozess etwas zugeflossen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.6.2010 - 4 W 22/10 - juris; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 649; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1851; Kalthoener/Büttner u.a., Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 26. Aufl. 2012, § 7 Rdn. 390).

    Begleicht die Partei jene Schulden, ist das grundsätzlich hinzunehmen (Reichling in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Ed. 11, 2014, § 120a Rdn. 19; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 649).

  • LAG Köln, 20.09.2007 - 11 Ta 254/07

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Einreichung einer nicht unterzeichneten

    Selbst wenn zu Gunsten des Klägers unterstellt würde, dass bei ihm eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetreten wäre, ist nicht ersichtlich, dass sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers "wesentlich" zu seinem Nachteil verändert haben (zu diesem Erfordernis siehe etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2005 - 19 W 62/05, MDR 2006, 649 f.), was eine Reduzierung oder den Wegfall der monatlich zu zahlenden Raten nach § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO rechtfertigt.
  • OLG Dresden, 14.12.2007 - 20 WF 1086/07

    Heranziehung von Abfindungszahlungen auf rückständigen Unterhalt für

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht