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   LAG Hamm, 10.04.1991 - 2 (16) Sa 619/90   

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https://dejure.org/1991,7586
LAG Hamm, 10.04.1991 - 2 (16) Sa 619/90 (https://dejure.org/1991,7586)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.04.1991 - 2 (16) Sa 619/90 (https://dejure.org/1991,7586)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. April 1991 - 2 (16) Sa 619/90 (https://dejure.org/1991,7586)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lohnpfändung; Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens; Geldwerter Vorteil eines Firmenfahrzeugs; Dienstwagen; Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs

Papierfundstellen

  • BB 1991, 1496
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    bb) Das Entgelt des Klägers für März 2006 ist nach § 850c Abs. 1 ZPO auch unter Berücksichtigung der Additionsvorschrift des § 850e Nr. 3 ZPO unpfändbar (vgl. dazu Hessisches LAG 15. Oktober 2008 - 6 Sa 1025/07 - juris Rn. 20, JurBüro 2009, 210; LAG Hamm 10. April 1991 - 2 (16) Sa 619/90 - zu 2 der Gründe, LAGE ZPO § 850e Nr. 2).
  • LAG Hessen, 15.10.2008 - 6 Sa 1025/07

    Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs als pfändbares Einkommen

    Hierzu ist zunächst zu berücksichtigen, dass zur Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs zusammenzurechnen ist (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 10.04.1991 - 2 (16) Sa 619/90 - LAGE § 850 e ZPO Nr. 2).
  • ArbG Aachen, 23.10.2006 - 8 Ca 2863/06

    Geldwerter Vorteil der Nutzung eines privat genutzten Dienstwagens,

    Dann aber muss bei der Berechnung des pfändbaren Nettoeinkommens des Klägers unter Berücksichtigung seiner Unterhaltsverpflichtungen auch das in Geld zu zahlende Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung mit dem verbleibenden Nettowert des geldwerten Vorteils der Privatnutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagens nach Abzug von hierauf entfallenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zusammengezählt werden (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 10.04.1991 - 2 (16) Sa 619/90; Landgericht Tübingen, Beschluss vom 03.02.1995 - 5 T 326/94).
  • LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11

    Drittschuldnerklage - Unterhaltsverpflichtungen - Verschleiertes

    Als Geldwert dieser Naturalleistung kann der für Sozialversicherung und Steuer maßgebliche Wert zugrunde gelegt werden (wie hier Hess. LAG Urteil vom 15. Okt. 2008 - 6 Sa 1025/07 - LAGE § 850 e ZPO 2002 Nr. 2 = Juris; LAG Niedersachsen Urteil vom 19. Dez. 2006 - 12 Sa 1208/05 - Juris; LAG Hamm Urteil vom 10. April 1991 - 2 (16) Sa 619/90 - LAGE § 850 e ZPO Nr. 2 = Juris (LS); Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl., § 850 e Rz. 27; MüKo-ZPO/Smid 3. Aufl. § 850 e Rz. 40; Stein/Jonas / Wolfgang Brehm ZPO 22. Aufl., § 850 e Rz. 63; Prütting/Gehrlein / Arens ZPO 3. Aufl., § 850 e Rz. 38).
  • ArbG Gießen, 08.05.2007 - 5 Ca 1/07

    Berechnung eines pfändbaren Arbeitseinkommens; Durchsetzung eines

    Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass zur Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs zusammen zu rechnen ist (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 10. April 1991 - 2 (16) Sa 619/90 - LAGE § 850 e ZPO Nr. 2).
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