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   ArbG Gelsenkirchen, 17.06.2003 - 2 (4) Ca 2831/97   

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https://dejure.org/2003,52271
ArbG Gelsenkirchen, 17.06.2003 - 2 (4) Ca 2831/97 (https://dejure.org/2003,52271)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17.06.2003 - 2 (4) Ca 2831/97 (https://dejure.org/2003,52271)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 2 (4) Ca 2831/97 (https://dejure.org/2003,52271)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 04.02.2004 - 18 Sa 1429/03

    Zulässigkeit der Berufung, Beschwer, Klageänderung in der Berufungsinstanz,

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 17.06.2003 - 2 (4) Ca 2831/97 - wird als unzulässig verworfen.

    Zugleich erledigt sind sämtliche Ansprüche aus dem Rechtsstreit 2 (4) Ca 2831/97 sowie die Ansprüche zwischen den Parteien auch über den Zeitraum vom 30.06.1997 hinausgehend bis zum 31.10.1997 aus dem Arbeitsverhältnis.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 17.06.2003 - 2 (4) Ca 2831/97 - abzuändern und.

    festzustellen, dass der im Verfahren Arbeitsgericht Gelsenkirchen 2 (4) Ca 2831/97 am 09.02.1999 geschlossene Prozessvergleich rechtsunwirksam ist,.

    hilfsweise festzustellen, dass der in dem Verfahren Arbeitsgericht Gelsenkirchen 2 (4) Ca 2831/97 am 09.02.1999 geschlossene Prozessvergleich die von ihm im Verfahren Arbeitsgericht Gelsenkirchen 4 Ca 778/02 geltend gemachten Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung nicht ausschließt.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 17.06.2003 - 2 (4) Ca 2831/97 - zurückzuweisen.

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