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OLG Hamm, 30.05.1995 - 2 (s) Sbd. 4-50/95 |
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Volltextveröffentlichung
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BRAGO § 99
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 (s) Sbd 5-183/98
Besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Fahrtzeiten, Dolmetscher
Die Hinzuziehung eines Dolmetscher rechtfertigt für sich allein jedoch nicht die Beurteilung eines Verfahrens als "besonders schwierig"; das ist nur dann der Fall, wenn weitere Umstände hinzukommen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Beschluss vom 30. Mai 1995 - 2 Sbd. 4-50/95 - ZAP EN-Nr. 600/95 = JurBüro 1995, 531). - OLG Hamm, 20.09.1996 - 2 (s) Sbd 5-163/96 Zwar können grundsätzlich Verständigungsschwierigkeiten mit einem der deutschen Sprache nicht mächtigen ausländischen Angeklagten zur Annahme des besonderen Umfanges führen, wenn daraus ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand, insbesondere durch die Hinzuziehung eines Dolmetschers resultiert (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. JurBüro 1995, 531 =ZAP EN-Nr. 600/95; vgl. auch OLG Bamberg, JurBüro 1988, 1178).