Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.04.2007 - 2 (s) Sbd IX - 136/06, 2 (s) Sbd 9 - 136/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
RVG § 42
Pauschgebühr; Revisionsverfahren; BGH, Zuständigkeit; Wahlanwalt - Burhoff online
§ 42 RVG
Feststellung; Pauschgebühr; Revisionsverfahren; BGH - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs (BGH) für die Feststellung einer Pauschgebühr für die Tätigkeit des Wahlanwalts im Revisionsverfahren vor dem BGH; Ablehnung eines Antrags auf Zahlung einer Pauschgebühr für das erneute erstinstanzliche Verfahren wegen geringen ...
- Burhoff online
Feststellung; Pauschgebühr; Revisionsverfahren; BGH
- Judicialis
RVG § 42
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 42
Zuständigkeit für Feststellung der Pauschgebühr für Wahlanwalt im Revisionsverfahren vor BGH - rechtsportal.de
RVG § 42
Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für Wahlverteidiger, Entscheidungszuständigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.04.2005 - 4 StR 76/05
Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Vorwurf der Vergewaltigung; nähere …
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 2 (s) Sbd IX-136/06
Dieses Urteil ist auf die Revision des Angeklagten, die mit einem 35 Seiten umfassenden Schriftsatz des Antragstellers begründet worden war, durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2005 (4 StR 76/05) gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen worden. - BGH, 22.07.2005 - 1 StR 84/05
Urteil wegen versuchter Anstiftung zum Mord an ehemaligem Vorstandsmitglied der …
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 2 (s) Sbd IX-136/06
Zudem hat der Bundesgerichtshof in einem dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren bzw. noch deutlicheren Fall, in dem der Wahlverteidiger mit der Fertigung einer Revisionsschrift beauftragt worden war und danach aus dem Verfahren ausgeschieden ist, bereits seine Zuständigkeit als offenbar selbstverständlich angenommen und eine Entscheidung nach § 42 Abs. 1 RVG getroffen (Beschluss vom 22. Juli 2005 in 1 StR 84/05).