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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2000 - 2 A 10267/00   

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https://dejure.org/2000,17758
OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2000 - 2 A 10267/00 (https://dejure.org/2000,17758)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.05.2000 - 2 A 10267/00 (https://dejure.org/2000,17758)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 2 A 10267/00 (https://dejure.org/2000,17758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Bezug auf Kritik an der Amtsführung eines Beamten ohne rechtfertigenden Grund; Anspruch eines pensionierten Beamten gegenüber dem Landrat auf Berichtigung von Tatsachen in der Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 87
    Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Bezug auf Kritik an der Amtsführung eines Beamten ohne rechtfertigenden Grund; Anspruch eines pensionierten Beamten gegenüber dem Landrat auf Berichtigung von Tatsachen in der Presse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 805
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 10.93

    Rede des Kultusministers - § 48 BRRG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gilt auch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2000 - 2 A 10267/00
    Bei unwahren Tatsachenbehauptungen und überzogener Kritik kann der Beamte aus Fürsorgegründen beanspruchen, dass der Dienstherr die Ansehensbeeinträchtigung durch eine geeignete, der beeinträchtigenden Äußerung nach Form und Adressatenkreis entsprechende Erklärung ausräumt (s.a. BVerwGE 99, 56 ff.).
  • VG Bremen, 01.08.2018 - 6 V 1559/18

    Unterbindung von Auskünften an Medien - Äußerung; Ehrverletzung; Fürsorgepflicht;

    Das gilt sowohl für nachteilige Tatsachenbehauptungen als auch für -9- missbilligende Werturteile (BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 10/93 -, juris Rn. 22; OVG R-P, Urt. v. 09.05 2000 - 2 A 10267/00 -, juris Rn. 25; OVG Hamburg, Beschl. v. 30.06.2014 - 1 Bs 121/14 -, juris Rn. 12).

    Eindeutig ist lediglich, dass nachteilige Tatsachenbehauptungen des Dienstherrn, deren Unwahrheit feststeht, nicht rechtfertigungsfähig sind (vgl. OVG R-P, Urt. v. 09.05.2000 - 2 A 10267/00 -, juris Rn. 25).

    Liegt danach ein rechtfertigender Grund vor, darf die Form der Kritik deutlich, aber nicht überzogen sein (OVG R-P, Urt. v. 09.05.2000 - 2 A 10267/00 -, juris Rn. 25; VGH Hessen, Urt. v. 27.02.1974 - 1 OE 128/72 -, ZBR 1974, 261 [263]); sie muss sachlich bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 10/93 -, juris Rn. 23).

  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 46/06

    Widerruf ehrverletzender Äußerungen

    Insgesamt kann in den vom Kläger beanstandeten schriftsätzlichen Ausführungen seines Dienstherrn im Rahmen des ohne öffentliche (mündliche) Verhandlung geführten Eilrechtsschutzverfahrens keine Diffamierung der Person des Klägers gegenüber Dritten erblickt werden, so dass ihnen auch unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 94 SBG) keine rechtliche Relevanz zukommt vgl. zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei ansehensmindernden Äußerungen über den Beamten gegenüber Dritten u.a. BVerwG, Urteil vom 29.6.1995 - 2 C 10/93 -, BVerwGE 99, 56 = NJW 1996, 210 = ZBR 1995, 370 = DÖD 1996, 45; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.1997 - 1 WB 46/97 -, BVerwGE 113, 158 = NVwZ 1998, 403 = ZBR 1998, 242; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.5.2000 - 2 A 10267/00 -, NVwZ-RR 2000, 805 = RiA 2000, 305.
  • VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110

    Fürsorgepflicht; Universitätsprofessor; ansehensbeeinträchtigende

    Bei Angriffen auf die Amtsführung eines Beamten durch unzutreffende Berichte in den Medien kann es danach im Einzelfall geboten sein, dem durch eine Klarstellung in einer Presseerklärung des Dienstherrn entgegenzutreten (vgl. BVerwG v. 18.11.1997 a.a.O.; OVG Koblenz v. 9.5.2000 - 1 A 10267/00 - NVwZ-RR 2000, 805; Plog/Wiedow, BBG, § 79 BBG a.F. Rn. 19) oder sich durch Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs vor den Beamten zu stellen (Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage 2011, § 9 Rn. 37 m.w.N.).
  • VG Koblenz, 10.07.2015 - 5 K 1015/14

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Abgabe einer beamtenrechtlichen

    Bei unwahren Tatsachenbehauptungen und überzogener Kritik kann der Beamte beanspruchen, dass der Dienstherr die Ansehensbeeinträchtigung durch eine geeignete, der beeinträchtigenden Äußerung nach Form und Adressatenkreis entsprechende Erklärung ausräumt (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 09.05.2000 - 2 A 10267/00.OVG -, juris, Rn. 25).
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