Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 113/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15528
OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 113/08 (https://dejure.org/2009,15528)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.06.2009 - 2 A 113/08 (https://dejure.org/2009,15528)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 2 A 113/08 (https://dejure.org/2009,15528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,15528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BesÜV § 4; SächsBG § 20; SächsLVO § 26
    Besoldungsübergangsverordnung; Befähigungsvoraussetzungen; höherer Dienst (Landwirtschaft)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hochschulstudium mit dem Abschluss als Diplom-Agraringenieur als Befähigungsvoraussetzung i.S.d. § 4 S. 1 Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung (2. BesÜV)

  • Judicialis

    2. BesÜV § 4; ; SächsBG § 20; ; SächsLVO § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    2. BesÜV § 4; SächsBG § 20; SächsLVO § 26
    Besoldungsübergangsverordnung; Befähigungsvoraussetzunge; Höherer Dienst (Landwirtschaft)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 29.05.2008 - 2 B 573/07

    Befähigungsvoraussetzungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 113/08
    Maßgeblich sind somit die Befähigungsvoraussetzungen, die das einschlägige Landesrecht im Zeitpunkt der Ernennung zum Probebeamten für die entsprechende Laufbahn festlegt (ebenso bereits SächsOVG, Urt. v. 29.5.2008 - 2 B 573/07 - anders noch SächsOVG, Beschl. v. 19.10.2007 - 2 E 198/07 -).

    Zu den Befähigungsvoraussetzungen für die Laufbahn des gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienstes in Sachsen gehört damit nach den genannten landesgesetzlichen Vorschriften die Ableistung eines Fachhochschulstudiums oder einer Berufsakademie in der entsprechenden Fachrichtung (vgl. auch SächsOVG, Urt. v. 29.5.2008, a. a. O., für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 113/08
    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (BVerfG, Beschl. v. 12.2.2003 - 2 BvR 709/99 -, zit. nach juris).

    Zutreffend verweist das Verwaltungsgericht im Übrigen auf die Vergleichbarkeit des vorliegenden Falls mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.2.2003 (2 BvR 709/99 a. a. O.), in der die Anknüpfung an einen juristischen Hochschulabschluss der ehemaligen DDR bei Richtern für zulässig erachtet wird; das rechtswissenschaftliche Studium vermittle grundlegende fachbezogene Inhalte, die auch nach dem juristischen Vorbereitungsdienst im späteren Amt fortwirken, so dass ihm laufbahnrechtlich ein bedeutendes Gewicht zukomme.

  • OVG Sachsen, 04.02.2009 - 2 A 42/08

    Ruhegehaltsfähiger Zuschuss; Besoldungsübergangsverordnung; Vertretungsdienst;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 113/08
    Der Senat hat zur Auslegung dieses Begriffs zuletzt mit Urteil vom 4.2.2009 (2 A 42/08 - juris) entschieden:.
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 113/08
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, NVwZ 2000, 1164; Kammerbeschl. v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht