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   VG Magdeburg, 19.04.2001 - 2 A 169/00   

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https://dejure.org/2001,27064
VG Magdeburg, 19.04.2001 - 2 A 169/00 (https://dejure.org/2001,27064)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 19.04.2001 - 2 A 169/00 (https://dejure.org/2001,27064)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 19. April 2001 - 2 A 169/00 (https://dejure.org/2001,27064)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2004 - 2 L 157/01

    Kommunalabgabenrechtlicher Anlagenbegriff ist identisch mit dem

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 19. April 2001 - 2 A 169/00 MD - zu ändern und die Klage hinsichtlich eines weiteren Teilbetrags in Höhe von 2.535,17 EUR abzuweisen.

    Die Besonderheit der Veranlagung der S-Straße besteht darin, dass die Fläche, auf der die Straße gebaut ist, am 13.02.1993 lediglich bis zur Grenze zwischen den Flurstücken 3 und 2 im Eigentum der Beklagten stand (seit dem Zuordnungsbescheid der Oberfinanzdirektion vom 25.05.2001 und derzeit immer noch bis zur Grenze zwischen den Flurstücken 1 und ...; die Flurstücksbezeichnungen werden verwendet wie aus Blatt ... der Beiakte A des Verfahrens 2 A 169/00 MD ersichtlich) und darüber hinaus auf fremden Grund und Boden errichtet worden ist.

  • OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03

    Anspruch des Klägers auf Feststellung von Abschiebungsverboten oder

    Dies ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2001 - 4 A 11/01.AZ - Beschluss vom 20. Februar 2002 - 4 A 55/02.AZ - Beschluss vom 6. Mai 2002 - 4 A 53/01.AZ - und Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 4 A 306/02.AZ - siehe auch Beschluss des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 12. November 2001 - 2 B 435/01.AZ - und Beschluss vom 19. März 2002 - 2 A 169/00.AZ -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 L 173/01

    Beteiligung des Richters an einem "Musterverfahren" kann Besorgnis der

    Die Tatsache, dass die Richterin am Oberverwaltungsgericht ... durch ihre Mitwirkung als Vorsitzende an den Entscheidungen der als Musterverfahren geführten Verfahren 2 A 169/00 MD (2 L 157/01) und 2 A 224/00 MD (2 L 160/01) erstinstanzlich mitgewirkt hat und deshalb in diesen Verfahren kraft Gesetzes von der Mitwirkung ausgeschlossen ist, ist ein solcher Umstand, der die aus dem Tenor ersichtliche Entscheidung rechtfertigt.
  • VG Magdeburg, 09.10.2001 - 2 B 283/01
    Ein solcher Aufwand ist Erschließungsaufwand nach § 128 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und kann nicht den jährlichen Investitionsaufwendungen i.S.v. § 6 a Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA zur Erhebung wiederkehrender Beiträge hinzugerechnet werden, denn § 242 Abs. 9 BauGB bewirkt beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eine gesetzliche Kostenteilung, weil lediglich die erstmalige Herstellung der am 03.10.1990 nicht existenten Teileinrichtungen Erschließungsbeitragspflichten auslösen kann und alle übrigen flächenmäßigen Teileinrichtungen der Straße aus dem Anwendungsbereich des Erschließungsbeitragsrechts entlassen sind (VG Magdeburg, Urt. v. 14.04.2001 - 2 A 169/00 -).
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