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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1982 - 2 A 1817/80   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1982 - 2 A 1817/80 (https://dejure.org/1982,1860)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.10.1982 - 2 A 1817/80 (https://dejure.org/1982,1860)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 (https://dejure.org/1982,1860)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 589
  • NVwZ 1983, 231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - 15 A 3137/06

    Maßstäbe für den Gemeindeanteil im Straßenbaubeitragsrecht; Wirtschaftlicher

    OVG NRW, Urteil vom 25.10.1982 - 2 A 1817/80 -, OVGE 36, 172 (175 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1986 - 2 A 963/84
    vgl. Urteil des Senats vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, DVBl 83, 228 = KStZ 83, 139.
  • VG Düsseldorf, 15.08.2000 - 17 K 3359/00

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Straßenbaubeitrag; Verbrauch eines

    Der wirtschaftliche Vorteil der Allgemeinheit besteht dabei in der maßnahmebedingten besseren Ausnutzbarkeit der Möglichkeiten, die dem Durchgangsverkehr durch die Straße eröffnet werden, OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, in: OVGE 36, 172.

    Zum Durchgangsverkehr gehört nämlich nur der Verkehr, der die Straße als Verbindungsweg zwischen anderen Straßen benutzt, der also weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches zum Ziel hat, OVG NRW, Urteile vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, in: OVGE 36, 172 und vom 3. Oktober 1986 - 2 A 1439/83 -, in.

    Insoweit ist für die Bemessung des wirtschaftlichen Vorteils auf die zulässige Nutzung der Grundstücke abzustellen, also auf deren bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit, OVG NRW, Urteile vom 31. August 1978 - II A 222/76 -, in: KStZ 1979, 73 und vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, in: OVGE 36, 172.

  • VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 3 L 265/13

    Straßenausbaubeitrag

    Die Inhalte der damit in der Stadt Frankfurt (Oder) satzungsmäßig vorgesehenen Kategorisierung, die bundesweit gebräuchlich ist, ergeben sich namentlich auch aus der Abgrenzung zu den jeweils anderen Straßentypen (vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 24. Juni 2013 - VG 3 L 56/13 -, http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 11; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, zitiert nach http://beck-online.beck.de).

    Der eine Hauptverkehrsstraße charakterisierende durchgehende Verkehr zeichnet sich dadurch aus, dass die Straße, um deren Abrechnung es geht, als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt wird (so: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 1982, a.a.O.), welche aber - wie nach Auffassung der Kammer einschränkend wohl hinzuzufügen ist - nicht ihrerseits Anliegerstraßen sind, weil das kennzeichnend eher für eine Haupterschließungsstraße wäre (vgl. den bereits zitierten Beschluss der Kammer vom 24. Juni 2013, a.a.O. Rn. 12).

    Überörtlicher Durchgangsverkehr benutzt das Gemeindegebiet dagegen lediglich zur Durchfahrt, überschreitet die Gemeindegrenzen mithin mindestens zweimal (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 1982, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Oder, 24.06.2013 - 3 L 56/13

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abgrenzung von Haupterschließungsstraßen und

    Die Inhalte der damit in der Stadt Frankfurt (Oder) satzungsmäßig vorgesehenen Kategorisierung, die bundesweit gebräuchlich ist, ergeben sich namentlich auch aus der Abgrenzung zu den jeweils anderen Straßentypen (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, zitiert nach http://beck-online.beck.de).

    12 Der eine Hauptverkehrsstraße charakterisierende durchgehende Verkehr zeichnet sich dadurch aus, dass die Straße, um deren Abrechnung es geht, als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt wird (so: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 1982 a.a.O.), welche aber - wie nach Auffassung der Kammer einschränkend wohl hinzuzufügen ist - nicht ihrerseits Anliegerstraßen sind, weil das kennzeichnend eher für eine Haupterschließungsstraße wäre.

    Überörtlicher Durchgangsverkehr benutzt das Gemeindegebiet dagegen lediglich zur Durchfahrt, überschreitet die Gemeindegrenzen mithin mindestens zweimal (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 1982 a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 15.08.2000 - 17 K 3867/00

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vorausleistungen auf den Straßenbaubeitrag;

    Der wirtschaftliche Vorteil der Allgemeinheit besteht dabei in der maßnahmebedingten besseren Ausnutzbarkeit der Möglichkeiten, die dem Durchgangsverkehr durch die Straße eröffnet werden, OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, in: OVGE 36, 172.

    Zum Durchgangsverkehr gehört nämlich nur der Verkehr, der die Straße als Verbindungsweg zwischen anderen Straßen benutzt, der also weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches zum Ziel hat, OVG NRW, Urteile vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, in: OVGE 36, 172 und vom 3. Oktober 1986 - 2 A 1439/83 -, in.

    Insoweit ist für die Bemessung des wirtschaftlichen Vorteils auf die zulässige Nutzung der Grundstücke abzustellen, also auf deren bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit, OVG NRW, Urteile vom 31. August 1978 - II A 222/76 -, in: KStZ 1979, 73 und vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, in: OVGE 36, 172.

  • VG Düsseldorf, 15.08.2000 - 17 K 3816/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheids bezüglich der

    Der wirtschaftliche Vorteil der Allgemeinheit besteht dabei in der maßnahmebedingten besseren Ausnutzbarkeit der Möglichkeiten, die dem Durchgangsverkehr durch die Straße eröffnet werden, OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, in: OVGE 36, 172.

    Zum Durchgangsverkehr gehört nämlich nur der Verkehr, der die Straße als Verbindungsweg zwischen anderen Straßen benutzt, der also weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches zum Ziel hat, OVG NRW, Urteile vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, in: OVGE 36, 172 und vom 3. Oktober 1986 - 2 A 1439/83 -, in.

    Insoweit ist für die Bemessung des wirtschaftlichen Vorteils auf die zulässige Nutzung der Grundstücke abzustellen, also auf deren bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit, OVG NRW, Urteile vom 31. August 1978 - II A 222/76 -, in: KStZ 1979, 73 und vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, in: OVGE 36, 172.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1996 - 15 A 1642/93

    Straßenausbaubeiträge

    Soweit dies, wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, in der Rechtsprechung des früher für das Ausbaubeitragsrecht zuständigen 2. Senats des erkennenden Gerichts anders beurteilt worden sein sollte, vgl. OVG NW, Urteil vom 18. August 1992 - 2 A 2642/89-, Seite 13 f. des amtlichen Umdrucks; Urteil vom 30. August 1990 - 2 A 5/89 -, Seite 10 f. des amtlichen Umdrucks; Urteil vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, OVGE 36, 172 (174 ff.); anderer Ansicht Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblattsammlung (Stand: März 1996), § 8 Rdn. 369 a; derselbe, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4 Aufl., § 33 Rdn. 13, wird an dieser Rechtsprechung nicht festgehalten.
  • VG Weimar, 16.02.1998 - 3 E 919/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Ob anderes dann gilt, wenn das Ansteigen der Straßenbenutzung Folge einer mit dem Ausbau zusammenhängenden wesentlichen Veränderung der Funktion der Straße für das Verkehrsnetz der Gemeinde ist (so OVG Münster, Urt. v. 25.10.1982 - 2 A 1817/80 -, DVBl. 1983, 228; abweichend z. B. Driehaus, a.a.O., § 8 Rdn. 285a m.w.N.), kann die Kammer offenlassen.
  • VG Düsseldorf, 05.10.2004 - 17 K 5102/03
    Mit diesen Definitionen hält sich die Satzung innerhalb der zulässigen Grenzen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 1982 - 2 A 1817/80 -, in: OVGE 36, 172 (178).
  • BVerwG, 04.01.1984 - 8 B 12.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung von

  • VG Arnsberg, 28.08.1997 - 7 K 2547/96

    Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag für laufende Unterhaltung bzw.

  • VG Arnsberg, 17.02.2000 - 7 K 483/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheids für den

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