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   VG Göttingen, 21.04.2004 - 2 A 211/03   

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VG Göttingen, 21.04.2004 - 2 A 211/03 (https://dejure.org/2004,22013)
VG Göttingen, Entscheidung vom 21.04.2004 - 2 A 211/03 (https://dejure.org/2004,22013)
VG Göttingen, Entscheidung vom 21. April 2004 - 2 A 211/03 (https://dejure.org/2004,22013)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Göttingen, 21.04.2004 - 2 A 211/03
    Da nach dem soeben Ausgeführten weder die Abschiebung des Klägers nach Syrien noch seine freiwillige Ausreise dort hin möglich erscheint, verzichtet das Gericht auf die Prüfung von Abschiebungshindernissen im Sinne von § 53 AuslG in Bezug auf Syrien (vgl. zu dieser Problematik BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2003 - 1 C 21.02 - NVZ 2004, S 352).

    Allerdings ist die Bezeichnung von Syrien als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung aufzuheben, da feststeht, dass - wie oben ausgeführt - eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Ausreise des Klägers nach Syrien auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen ist (vgl. auch insoweit BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2003, a. a. O.) Das Gericht stellt klar, dass damit nicht die Staatenlosigkeit des Klägers im Sinne des Staatenlosenübereinkommens festgestellt ist, denn es ist nicht sicher (aber für den vorliegenden Fall auch nicht entscheidungserheblich), dass der Kläger nicht etwa von der Türkei oder vom Irak als Staatsangehöriger beansprucht wird (zur Beweiskraft des auch von dem Kläger vorgelegten Ausweispapiers für diese Frage vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. November 2003 - 2 LA 290/03 - AuAS 2004, Seite 52).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 2 L 2505/98

    Grundsätzliche Deckung des in § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) geregelten

    Auszug aus VG Göttingen, 21.04.2004 - 2 A 211/03
    Die Ausbürgerung des beschriebenen Personenkreises durch den syrischen Staat stellte jedoch keine politische Verfolgung dar (auf die sich der Kläger - quasi nachwirkend - heute noch berufen könnte); das Gericht stellt gem. § 77 Abs. 2 AsylVfG fest, dass es insoweit dem ausführlich und zutreffend begründeten Bescheid des Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 15. April 2003 folgt (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 27. März 2001 - 2 L 2505/98 -).

    Da ihm andererseits die Wiedereinreise durch den syrischen Staat verwehrt wird, ist Syrien nicht mehr das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. auch insoweit OVG Lüneburg, Urteil vom 27. März 2001, a. a. O).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Göttingen, 21.04.2004 - 2 A 211/03
    Hat der Asylsuchende hingegen seinen Heimatstaat unverfolgt verlassen, so kann ihm nur dann Asylrecht gewährt werden, wenn ihm aufgrund beachtlicher Nachfluchttatbestände politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht; dies ist der Fall, wenn bei Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, Urt. v. 15. März 1988 - 9 C 278.86 -, BVerwGE 79, 143, 151).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

    Auszug aus VG Göttingen, 21.04.2004 - 2 A 211/03
    Der Anwendungsbereich der Vorschrift deckt sich mit demjenigen des Art. 16 a Abs. 1 GG, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betrifft (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.01.1994 - 9 C 48.92 -, DVBl. 1994, S. 531).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

    Auszug aus VG Göttingen, 21.04.2004 - 2 A 211/03
    Ein subjektiver (selbst geschaffener) Nachfluchtgrund ist dabei nur dann von Bedeutung, wenn er sich als Ausdruck und Fortführung einer schon im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt und sich der Ausländer beim Verlassen seines Heimatstaates in einer latenten Gefährdungslage befunden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 1989 - 9 C 56.88 -, DVBl. 1989, 722).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

    Auszug aus VG Göttingen, 21.04.2004 - 2 A 211/03
    Ist der Asylsuchende wegen bestehender oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung ausgereist und war ihm auch ein Ausweichen innerhalb seines Heimatstaates unzumutbar, so ist ihm die Rückkehr nur dann zuzumuten, wenn eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist; hierfür ist erforderlich, dass objektive Anhaltspunkte einen Übergriff als nicht ganz entfernt und damit als durchaus reale Möglichkeit erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 8. September 1992 - 9 C 62.91 -, NVwZ 1993, 191 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 LA 290/03

    Anspruch auf Erteilung von Reiseausweisen für Staatenlose auf Grund eines

    Auszug aus VG Göttingen, 21.04.2004 - 2 A 211/03
    Allerdings ist die Bezeichnung von Syrien als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung aufzuheben, da feststeht, dass - wie oben ausgeführt - eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Ausreise des Klägers nach Syrien auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen ist (vgl. auch insoweit BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2003, a. a. O.) Das Gericht stellt klar, dass damit nicht die Staatenlosigkeit des Klägers im Sinne des Staatenlosenübereinkommens festgestellt ist, denn es ist nicht sicher (aber für den vorliegenden Fall auch nicht entscheidungserheblich), dass der Kläger nicht etwa von der Türkei oder vom Irak als Staatsangehöriger beansprucht wird (zur Beweiskraft des auch von dem Kläger vorgelegten Ausweispapiers für diese Frage vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. November 2003 - 2 LA 290/03 - AuAS 2004, Seite 52).
  • OVG Bremen, 25.03.2009 - 2 A 378/05

    Beamter auf Widerruf; Vorbereitungsdienst; Übernahme in das Beamtenverhältnis auf

    Maßgebend ist dabei der materiell-rechtliche Standpunkt des Verwaltungsgerichts, und zwar unabhängig davon, ob er zutreffend ist oder nicht (Beschl. des Senats vom 28.06.2005 - 2 A 211/03).
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