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   VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 235/04   

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https://dejure.org/2006,25625
VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 235/04 (https://dejure.org/2006,25625)
VG Göttingen, Entscheidung vom 09.03.2006 - 2 A 235/04 (https://dejure.org/2006,25625)
VG Göttingen, Entscheidung vom 09. März 2006 - 2 A 235/04 (https://dejure.org/2006,25625)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 235/04
    Abgesehen davon, dass Art. 14 Abs. 1 GG nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums schützt (BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, NVwZ 2003, S. 738) und die planende Gemeinde das Interesse privilegierter Nutzer des Außenbereichs zurückstellen darf, wenn hinreichend gewichtige städtebaulichen Gründe dies rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, NVwZ 2003, S. 733), hatte die Beigeladene keinen Anlass anzunehmen, dass Anlagen unter 100 m Höhe im Vorranggebiet Q. wegen der dort herrschenden Windverhältnisse nicht wirtschaftlich betreibbar sind.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 235/04
    Abgesehen davon, dass Art. 14 Abs. 1 GG nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums schützt (BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, NVwZ 2003, S. 738) und die planende Gemeinde das Interesse privilegierter Nutzer des Außenbereichs zurückstellen darf, wenn hinreichend gewichtige städtebaulichen Gründe dies rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, NVwZ 2003, S. 733), hatte die Beigeladene keinen Anlass anzunehmen, dass Anlagen unter 100 m Höhe im Vorranggebiet Q. wegen der dort herrschenden Windverhältnisse nicht wirtschaftlich betreibbar sind.
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 235/04
    Die streitbefangene Anlage gehört nicht zu einer Windfarm im vorbezeichneten Sinne, denn ihr Einwirkungsbereich berührt nur den Einwirkungsbereich einer anderen Anlage (die nämlich im Abstand von ca. 500 m errichtet werden soll), nicht aber den weiterer genehmigter Anlagen (vgl. zu den Einzelheiten BVerwG, Urteile vom 30.06.2004 - 4 C 9.03 - DVBl. 2004, S. 1304, und vom 21.10.2004 - 4 C 3.04 - NVwZ 2005, S. 208.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 235/04
    Die streitbefangene Anlage gehört nicht zu einer Windfarm im vorbezeichneten Sinne, denn ihr Einwirkungsbereich berührt nur den Einwirkungsbereich einer anderen Anlage (die nämlich im Abstand von ca. 500 m errichtet werden soll), nicht aber den weiterer genehmigter Anlagen (vgl. zu den Einzelheiten BVerwG, Urteile vom 30.06.2004 - 4 C 9.03 - DVBl. 2004, S. 1304, und vom 21.10.2004 - 4 C 3.04 - NVwZ 2005, S. 208.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 235/04
    Das Urteil des BVerwG vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 - (NVwZ 2005, S. 211) gibt für die hier gegebene Fallgestaltung nichts her.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 E 12117/04

    Windkraftanlage, Windpark, Genehmigungsverfahren, förmliches

    Auszug aus VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 235/04
    sowie OVG Koblenz, Beschluss vom 25.01.2005 - 7 E 12117/04 - NVwZ 2005, S. 1208).
  • VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 194/04

    Sondergebietsausweisung für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan und

    Auszug aus VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 235/04
    Zwar ist die Ausweisung des R. als Vorranggebiet unwirksam, weil die planenden Gemeinden dem Belang des Vogelschutzes im Abwägungsvorgang nicht das ihm zukommende Gewicht beigemessen haben (vgl. das zwischen den Hauptbeteiligten ergangene Urteil der Kammer vom 09.03.2006 - 2 A 194/04 -); dieser Umstand kann der Klage jedoch nicht zum Erfolg verhelfen.
  • VG Göttingen, 13.07.2006 - 2 A 11/05

    Abwägung; Abwägungsmaterial; Bauvorbescheid; Begrenzung; Beschränkung;

    Vielmehr muss in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen den jeweils öffentlichen Belangen und dem Vorhaben stattfinden, wobei zu dessen Gunsten die Privilegierung ins Gewicht fällt (vgl. Battis u.a., BauGB, 9. Aufl., § 35 Rn. 45; Urteil der erkennenden Kammer vom 9.3.2006 -2 A 235/04-, veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts).

    Sie allein kann Gegenstand einer Rechtsverletzung der Klägerin sein (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 9.3.2006 -2 A 235/04-, a.a.O.).

    Dies folgt aus § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 1 BauNVO, der es ausdrücklich erlaubt, im Flächennutzungsplan die Höhe baulicher Anlagen als allgemeines Maß der baulichen Nutzung darzustellen (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 9.3.2006, a.a.O.; Fickert/Fieseler, BauNVO, 9. Aufl., § 16 Rn. 14).

    Dies gilt um so mehr, wenn sie die aus Gründen der Flugsicherung vorzunehmenden optisch wirksamen Kennungen aufweisen (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Urteil vom 29.1.2004, a.a.O.; Urteil der erkennenden Kammer vom 9.3.2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 181/07

    Entfaltung der Rechtskraftwirkung eines von einer Kommanditgesellschaft

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 9. März 2006 - 2 A 235/04 - den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom 11. Juli 2003 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung M. vom 22. Juli 2004 zu verpflichten, über ihren Antrag vom 17. April 2003 auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windkraftanlage vom Typ P. (Nabenhöhe 80 m, Bauhöhe 118, 50 m) auf dem Grundstück Gemarkung D. Flur J., Flurstück I. unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden,.
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