Rechtsprechung
VG Stade, 23.02.1991 - 2 A 31/89 |
Verfahrensgang
- VG Stade, 23.02.1991 - 2 A 31/89
- OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1989 - 2 A 31/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70
Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1989 - 2 A 31/89
Da der Dienstherr nach dieser Bestimmung nicht verpflichtet ist, einen dauernd dienstunfähigen Beamten auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1972, BVerwGE 41, 75, 79), war der Beklagte grundsätzlich berechtigt, die Ernennung des Klägers zum Beamten auf Lebenszeit von einer Klärung der Frage seiner Polizeidienstfähigkeit abhängig zu machen.Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht indessen bereits entschieden, dass der Dienstherr nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen über das Probebeamtenverhältnis und seine Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eine ggf. erforderlich werdende Aufklärung zur Frage der Dienstfähigkeit des Beamten auf Probe nicht ungebührlich verzögern darf und dass seine Entscheidungspflicht nur insoweit aufgeschoben wird, als er dieser Forderung nachkommt (BVerwGE 41, 75, 78, 80).
Die Dauer des Entlassungsverfahrens ist mit dem Gebot unvereinbar, die Entscheidung über die Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit nicht ungebührlich lange hinauszuschieben (BVerwGE 41, 75, 78, 80).
- BVerwG, 01.10.2001 - 2 B 11.01
Beamtenrecht - Ärztliche Aussagen; dauernde Erkrankung; Dienstunfähigkeit; …
Dasselbe gilt von der behaupteten Abweichung im Sinne des § 127 Nr. 1 BRRG von dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 4. Oktober 1989 - 2 A 31/89 - (DÖD 1990, 96). - OVG Niedersachsen, 12.12.2000 - 5 L 3285/00
Beamter; Beamter auf Probe; Dienstunfähigkeit; Entlassung; Probebeamter; …
Diese Voraussetzungen sind in dem von dem Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung angeführten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Oktober 1989 (- 2 A 31/89 -, DÖD 1990, 96) angenommen worden mit der Begründung es sei, nachdem ursprünglich (am 10.07.1983) Zweifel an der Dienstfähigkeit wegen einer Darmerkrankung bestanden hätten, nicht gerechtfertigt, die Entlassung wegen eines 1985 aufgetretenen Nierensteinleidens 1987 zu verfügen, weil diese Erkrankung noch nicht bestanden habe, als die heranstehende Ernennung des Klägers zum Beamten auf Lebenszeit im Juli 1983 aufgeschoben worden sei. - OVG Schleswig-Holstein, 30.10.1995 - 3 M 85/95
Entlassung; Beamter auf Probe; Dienstunfähigkeit
In dieser Vorgehensweise des Antragsgegners liegt eine Verzögerung der Aufklärung des Sachverhalts, die eine Hemmung des Ablaufs der Frist des § 12 LBG nicht bewirken konnte (vgl. BVerwGE 41, 75, 81; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04.10.1989 - 2 A 31/89 -, DÖD 1990, 96).