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   OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16   

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https://dejure.org/2017,33843
OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16 (https://dejure.org/2017,33843)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.09.2017 - 2 A 316/16 (https://dejure.org/2017,33843)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. September 2017 - 2 A 316/16 (https://dejure.org/2017,33843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhtes Tötungsrisiko für Milanenpaare: Keine Windkraftgenehmigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berufung gegen Versagung der Genehmigung für Windkraftanlagen auf dem Neuhofplateau in Mandelbachtal-Bebelsheim abgelehnt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhtes Tötungsrisiko für geschützte Vögel? Fachlicher Beurteilungsspielraum der Behörde! (IBR 2017, 1054)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 966
  • BauR 2017, 2217
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16

    Windkraftanlagen (artenschutzrechtliche Hindernisse)

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16
    Im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Einschätzungen der Folgen der Errichtung der Windkraftanlagen für die erwähnten besonders geschützten Greifvogelarten in einzelnen Gutachten ist vor dem Hintergrund der wissenschaftlich-naturschutzfachlichen Unsicherheiten darauf zu verweisen, dass die Verwaltungsgerichte in dieser Situation nicht zur Vergabe "weiterer Forschungsaufträge" verpflichtet sind.(vgl. hierzu beispielsweise "Unteilbarkeit" eines aus mehreren Windkraftanlagen bestehenden Vorhabens OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.4.2017 - 2 A 225/16 -, SKZ 2017, 167).

    Die Genehmigungsbehörde ist weder verpflichtet noch befugt, eine genehmigungsfähige Variante der Anlage oder ihres Betriebs "herauszusuchen", selbst zu "entwickeln" und dann zu genehmigen.(vgl. beispielsweise zur "Unteilbarkeit" eines aus mehreren Windkraftanlagen bestehenden Vorhabens OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.4.2017 - 2 A 225/16 -, SKZ 2017, 167) Die von dem Kläger insoweit angesprochene Passage auf Seite 27 oben der Verträglichkeitsstudie vom September 2013 zum Thema "vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung" (Abschnitt 6) geht von völlig anderen und falschen tatsächlichen Voraussetzungen aus und konnte vom Beklagten nicht als Antrag verstanden werden.

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16
    Auch nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist davon auszugehen, dass neben dem Ausschlussbereich von 1.000 m um einen Rotmilanhorst auch ein Nahrungshabitat für mehrere Rotmilanpaare im Prüfbereich von - im dortigen Fall noch angenommenen - 6.000 m um das Vorhaben zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und damit zum Ausschluss der Genehmigung für Windenergieanlagen führen kann.(vgl. VGH Kassel, Urteil vom 17.12.2013 - 9 A 1540/12.Z -, DVBl. 2014, 600).

    Schließlich kann bei der geschilderten dauerhaften Raumbeanspruchung durch mehrere Exemplare des Rotmilans ausgeschlossen werden, dass die Abschaltung der Anlagen nur an den besagten drei Tagen eine geeignete Vermeidungsmaßnahme darstellt, die das Tötungsrisiko unter die Signifikanzschwelle senkt, wobei ganz allgemein ein möglicher Ausgleich von Verlusten durch "Populationsreserven" nicht maßgeblich ist.(vgl. auch hierzu VGH Kassel, Urteil vom 17.12.2013 - 9 A 1540/12.Z -, DVBl. 2014, 600).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16
    Die sich aus dieser Vorschrift ergebenden Anforderungen sind in der angefochtenen Entscheidung unter Verwertung der zu § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung - auch aus Sicht des Klägers - zutreffend wiedergegeben.(vgl. dazu etwa BVerwG, Urteile vom 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, BauR 2013, 1828, und vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BRS 80 Nr. 124) Seit der durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(vgl. EuGH, Urteil vom 10.1.2006 - C 98/103 -, Slg. 2006 I-53) veranlassten Neufassung der individuenbezogenen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände im Jahre 2007 haben auch Zulassungsbehörden im Einzelgenehmigungsverfahren die Beachtung dieser Verbote bei der Verwirklichung zulassungsbedürftiger Vorhaben uneingeschränkt zu gewährleisten.(vgl. BVerwG, Urteil vom 20.11.2013 - 7 C 40.11 -, BRS 80 Nr. 94) Eine subjektive Zielgerichtetheit der Handlung im Sinne einer Absicht oder eines Vorsatzes ist auch hinsichtlich der "Tötung" nicht erforderlich.(vgl. dazu etwa BVerwG, Urteile vom 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, BauR 2013, 1828, und vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BRS 80 Nr. 124).

    Diese Überprüfung hat das Verwaltungsgericht vorgenommen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, NVwZ 2013, 1411) Das Ergebnis dieser Prüfung, wonach die Einschätzung des Beklagten beziehungsweise seiner Naturschutzabteilung ("Geschäftsbereich 5"), dass durch die vom Kläger geplanten beiden Windkraftanlagen bei der Greifvogelart Rotmilan das Tötungs- und Verletzungsrisiko signifikant erhöhen werde, naturschutzfachlich vertretbar und deswegen rechtlich nicht zu beanstanden ist, unterliegt keinen durchgreifenden Bedenken.

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16
    Seit der durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 10.1.2006 - C 98/103 -, Slg. 2006 I-53) veranlassten Neufassung der individuenbezogenen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände im Jahre 2007 haben auch Zulassungsbehörden im immissionsschutzrechtlichen Einzelgenehmigungsverfahren die Beachtung dieser Verbote bei der Verwirklichung zulassungsbedürftiger Vorhaben uneingeschränkt zu gewährleisten.

    Die sich aus dieser Vorschrift ergebenden Anforderungen sind in der angefochtenen Entscheidung unter Verwertung der zu § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung - auch aus Sicht des Klägers - zutreffend wiedergegeben.(vgl. dazu etwa BVerwG, Urteile vom 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, BauR 2013, 1828, und vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BRS 80 Nr. 124) Seit der durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(vgl. EuGH, Urteil vom 10.1.2006 - C 98/103 -, Slg. 2006 I-53) veranlassten Neufassung der individuenbezogenen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände im Jahre 2007 haben auch Zulassungsbehörden im Einzelgenehmigungsverfahren die Beachtung dieser Verbote bei der Verwirklichung zulassungsbedürftiger Vorhaben uneingeschränkt zu gewährleisten.(vgl. BVerwG, Urteil vom 20.11.2013 - 7 C 40.11 -, BRS 80 Nr. 94) Eine subjektive Zielgerichtetheit der Handlung im Sinne einer Absicht oder eines Vorsatzes ist auch hinsichtlich der "Tötung" nicht erforderlich.(vgl. dazu etwa BVerwG, Urteile vom 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, BauR 2013, 1828, und vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BRS 80 Nr. 124).

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16
    Dieser Rechtsverstoß rechtfertigt, weil es sich dabei um zwingendes Recht handelt,(vgl. zur Bedeutung der Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG im Rahmen der Bauleitplanung OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, BauR 2016, 465) für sich genommen die Ablehnung des Genehmigungsantrags.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 8 A 252/10

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung und

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16
    Insofern ist die rechtliche Situation, wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, mit derjenigen eines "steckengebliebenen" Genehmigungsverfahrens zu vergleichen, in dem eine umfassende behördliche Prüfung noch nicht erfolgt ist.(vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 20.11.2012 - 8 A 252/10, UPR 2013, 153).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10

    Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16
    Letzteren kann vielmehr auch materiell lediglich eine Anregung zur weiteren Erforschung des Sachverhalts im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO entnommen werden.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 19.8.2010 - 10 B 22.10 -, juris, m.w.N.) Der mit dem Berufungszulassungsantrag in der Sache letztlich geltend gemachte Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) liegt im konkreten Fall erkennbar nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2015 - 7 B 310/15

    Rechtzeitige Ausfertigung als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16
    Dieser Rechtsverstoß rechtfertigt, weil es sich dabei um zwingendes Recht handelt,(vgl. zur Bedeutung der Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG im Rahmen der Bauleitplanung OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, BauR 2016, 465) für sich genommen die Ablehnung des Genehmigungsantrags.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16
    Der Vortrag der Klägerin begründet weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO),(vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, seither ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist) noch rechtfertigt er die Annahme darüber hinaus geltend gemachter besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeit der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt,(vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, bei juris) ist das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG bereits dann als verwirklicht anzusehen, wenn das Risiko kollisions- und damit anlagenbezogener Verluste in Bezug auf einzelne Exemplare der geschützten Art in signifikanter Weise gesteigert wird (sog. Signifikanztheorem).(vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 9.7.2008 - 9 A 14.07 -, BRS 80 Nr. 122, insbesondere Rn 91, zu § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 30.1.2002 - C-103/00 -, BRS 80 Nr. 44) Das Vorliegen dieser Voraussetzungen im konkreten Fall hat das Verwaltungsgericht nachvollziehbar dargelegt; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Einschätzung begründet das Antragsvorbringen nicht.
  • OVG Saarland, 05.04.2017 - 2 B 726/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Notwendigkeit

  • VGH Hessen, 14.01.2021 - 9 B 2223/20

    Drei Windenergieanlagen des Windparks Wotan bei Trendelburg-Langenthal dürfen

    Der Senat sieht keinen Anlass, von dem im Helgoländer Papier 2015 empfohlenen und auch von anderen Obergerichten zugrunde gelegten Mindestabstand von 1.500 m hinsichtlich des Rotmilans (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2020 - 1 A 11357/19 -, juris Rn. 69, 84; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 12 LB 118/16 -, juris Rn. 226, Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 -, juris Rn. 145; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 5. September 2017 - 2 A 316/16 -, juris Rn. 23; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. März 2017 - 8 A 2915/15 -, juris Rn. 19; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. Mai 2016 - 22 BV 15.1959 -, juris Rn. 32; a. A. aufgrund eigener landesweiter fachlicher Erkenntnisse: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 2020 - 10 S 2941/19 -, juris Rn. 21) abzuweichen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

    Nach den "Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" (seinerzeit Stand April 2015) der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, dem sog. neuen Helgoländer Papier (www.vogelschutzwarten.de/downloads/lagvsw2015 _abstand.pdf), die das aus ornithologischer Sicht grundsätzlich gebotene Minimum zum Erhalt der biologischen Vielfalt enthalten, soll der fachlich empfohlene Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Brutplätzen bzw. Brutvorkommen der Rotmilane mindestens 1.500 m betragen; der Prüfbereich, innerhalb dessen zu prüfen ist, ob Nahrungshabitate, Schlafplätze oder andere wichtige Habitate der Art vorhanden sind, die regelmäßig angeflogen werden, soll danach mindestens 4.000 m betragen (vgl. OVG Bautzen, B. v. 05.02.2018 - 4 B 127/17 - juris; vgl. auch OVG Münster, B. v. 30.03.2017 - 8 A 2915/15 - juris unter Bezugnahme "Abstandsempfehlungen der LAG-VSW in der Fassung vom 15. April 2015"; OVG des Saarlandes, B. v. 05.09.2017 - 2 A 316/16 - NuR 2017, 718, it. nach juris).
  • VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17

    Abschaltanordnung; Fledermaus; Gondelmonitoring; Schlagrisiko; Windenergieanlage

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist daher, wenn das Tötungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Hindernis für die Realisierung von Vorhaben werden soll, zur Erfüllung des Tatbestandes des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts durch das Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016, a.a.O.; Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 11; Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 -, juris Rn. 58; Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 219; OVG Saarland, Beschluss vom 5. September 2017 - 2 A 316/16 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 18. April 2011, a.a.O.; VG Minden, Urteil vom 10. März 2010 - 11 K 53/09 - juris, Rn. 69).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2021 - 1 LB 21/16

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen -

    Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben jedoch zu überprüfen, ob die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausgereicht haben, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, BVerwGE 147, 118 - zitiert nach juris, Rn. 14, 16; Urt. v. 21.11.2013 - 4 C 40.11 -, juris Rn. 20; Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 67; BayVGH, Urt. v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 -, NuR 2014, 736 - zitiert nach juris, Rn. 44; SaarlOVG, Beschl. v. 5.9.2017 - 2 A 316/16 -, NUR 2017, 718 - zitiert nach juris, Rn. 27).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 3 M 22/16

    Klag- bzw. Antragsbefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung bei

    Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben jedoch zu überprüfen, ob die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausgereicht haben, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, BVerwGE 147, 118 - zitiert nach juris, Rn. 14, 16; Urt. v. 21.11.2013 - 4 C 40.11 -, juris Rn. 20; Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 67; BayVGH, Urt. v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 -, NuR 2014, 736 - zitiert nach juris, Rn. 44; SaarlOVG, Beschl. v. 5.9.2017 - 2 A 316/16 -, NUR 2017, 718 - zitiert nach juris, Rn. 27).
  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

    Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben jedoch zu überprüfen, ob die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausgereicht haben, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 14; U.v. 21.11.2013 - 4 C 40.11 - NVwZ 2014, 524 Rn. 20; BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736/738; SaarlOVG, B.v. 5.9.2017 - 2 A 316/16 - juris Rn. 27).
  • VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 28 K 963/17

    Rotmilan Abschaltalgorithmus Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

    Der als Gefahrenbereich definierte Radius von 100 m um die WEA konnte entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht auf den Rotordurchmesser reduziert werden, Vgl. auch OVG Saarland, Urteil vom 5. September 2017 - 2 A 316/16-, juris, Rn. 26.
  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261

    Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der

    Ebenso wenig kommt es hierfür auf den Umfang der Ausführungen der Parteien an (vgl. OVG NW, B.v. 5.9.2017 - 2 A 316/16 - juris Rn. 36).
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