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   VG Göttingen, 22.10.2020 - 2 A 336/19   

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https://dejure.org/2020,34939
VG Göttingen, 22.10.2020 - 2 A 336/19 (https://dejure.org/2020,34939)
VG Göttingen, Entscheidung vom 22.10.2020 - 2 A 336/19 (https://dejure.org/2020,34939)
VG Göttingen, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 2 A 336/19 (https://dejure.org/2020,34939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Sterbegeld ist kein Einkommen im Sinne des Ausbildungsförderungsrechts

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Sterbegeld ist kein Einkommen im Sinne des Ausbildungsförderungsrechts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sterbegeld ist Einkommen im Sinne des Ausbildungsförderungsrechts - Sterbegeld darf nicht auf BAföG-Bezug angerechnet werden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 11 K 11160/18

    Zurechnung von Sterbegeld - Steuerfreiheit des Bezugs von Sterbegeld nach

    Auszug aus VG Göttingen, 22.10.2020 - 2 A 336/19
    Unabhängig davon, ob es sich bei dem beamtenrechtlichen Sterbegeld um eine steuerfreie Einnahme im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG handelt, wie es das FG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 16. Januar 2019 - 11 K 11160/18 (Revision anhängig: BFH VI R 8/19) -, juris, ausgeführt hat (a. A. FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juni 2020 - 11 K 2024/18 E -, juris), liegt hier ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2015 vor, in dem das Sterbegeld als zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt wurde.
  • FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18

    Einkommensteuer: Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung bei

    Auszug aus VG Göttingen, 22.10.2020 - 2 A 336/19
    Unabhängig davon, ob es sich bei dem beamtenrechtlichen Sterbegeld um eine steuerfreie Einnahme im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG handelt, wie es das FG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 16. Januar 2019 - 11 K 11160/18 (Revision anhängig: BFH VI R 8/19) -, juris, ausgeführt hat (a. A. FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juni 2020 - 11 K 2024/18 E -, juris), liegt hier ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2015 vor, in dem das Sterbegeld als zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt wurde.
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17

    Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der

    Auszug aus VG Göttingen, 22.10.2020 - 2 A 336/19
    Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 26. September 2018 - 4 LA 367/17 -, juris, Rn. 11 zur Bindungswirkung von Einkommensteuerbescheiden ausgeführt, dass die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Berechnung des auf den Bedarf des Auszubildenden anzurechnenden Einkommens nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an den Inhalt bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gebunden seien.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 4 LA 218/10

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus anderen Einkommensarten i.S.d. § 21

    Auszug aus VG Göttingen, 22.10.2020 - 2 A 336/19
    Nach § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BAföG kann lediglich die für den Berechnungszeitraum zu leistende Einkommen- und Kirchensteuer abgezogen werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. März 2011 - 4 LA 218/10 -, juris, Rn. 5).
  • BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19

    Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld

    Anders als die Gewährung von (Krankheits-)Beihilfen oder etwa dem --von den Finanzbehörden als nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei beurteilten-- sog. Kostensterbegeld gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 LBeamtVG NRW a.F. ist die Zahlung von pauschalem Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a.F. nicht davon abhängig, dass den berechtigten Personen anlässlich des Todesfalls Kosten tatsächlich oder mindestens in Höhe des Sterbegeldes entstanden sind (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 22.10.2020 - 2 A 336/19; s.a. BFH-Urteil vom 23.11.2016 - X R 13/14, Rz 15).
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