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   VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03   

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VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03 (https://dejure.org/2006,28203)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30.11.2006 - 2 A 3383/03 (https://dejure.org/2006,28203)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30. November 2006 - 2 A 3383/03 (https://dejure.org/2006,28203)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03
    Hinsichtlich der Geräte mit Gewinnmöglichkeit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. April 2005 ( - 10 C 5.04 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerwGE 123, 218 = NVwZ 2005, 1316 = NST-N 2005, 207 = KStZ 2005, 171 ) Folgendes ausgeführt:.

    Im Übrigen werden Angaben über die einzelnen Spielautomaten für einen jeweils längeren Zeitraum von in der Regel acht bis zwölf Monaten gerade deshalb gefordert, um Verzerrungen durch jahreszeitliche Schwankungen in der Automatennutzung und sporadische Gewinnausschüttungen zu vermeiden (vgl. Urteil vom 13. April 2005 ( - 10 C 5.04 -, a.a.O. [35 f.]) .

    "[41] Die Rechtsprechung des Senats zur Unzulässigkeit des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer zugunsten eines wirklichkeitsnäheren Steuermaßstabs beruht wesentlich auf der Feststellung, dass mit Rücksicht auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Automatenaufstellerverbände seit dem 1. Januar 1997 Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nur noch mit manipulationssicherem Zählwerk aufgestellt sein dürfen (Urteil des Senats vom 13. April 2005, - BVerwG 10 C 5.04 - a.a.O. m.w.N. zur früheren Rechtsprechung).

    Die grundlegende Vereinbarkeit der sog. Spielapparatesteuer mit höherrangigem Recht ist durch eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen geklärt (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - , a.a.O. [22], m.w.N., und 22. Dezember 1999 - 11 CN 1.99 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerwGE 110, 237 = KStZ 2000, 154 = NVwZ 2000, 936).

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03
    Ergänzend heißt es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2005 (- 10 CN 1.05 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2006, 461 = KStZ 2006, 72):.

    Des Weiteren zeigt auch der als Tatsachengrundlage teilweise akzeptierte geringe Prozentsatz aller Automaten derselben Gerätegruppe im jeweiligen Satzungsgebiet, dass sich die Überprüfung, ob der oben genannte lockere Bezug noch gegeben ist, sich letztendlich als relativ pauschal darstellt (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005, a.a.O. [36]: ca. 4,83 %).

    In dem bereits oben genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2005 (a.a.O.) heißt es hierzu:.

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03
    [32] (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999 (BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 242) Schwankungen in den monatlichen Einspielergebnissen von Automaten mit Gewinnmöglichkeit zwischen 2 000 und 2 500 DM für jedenfalls vereinbar mit dem Stückzahlmaßstab angesehen und sich für diese Erkenntnis auf den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Teilurteil aus dem Jahre 1962 akzeptierten relativ größeren Unterschied zwischen damals 600 und 800 DM im Anschaffungspreis der Geräte berufen.

    Die grundlegende Vereinbarkeit der sog. Spielapparatesteuer mit höherrangigem Recht ist durch eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen geklärt (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - , a.a.O. [22], m.w.N., und 22. Dezember 1999 - 11 CN 1.99 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerwGE 110, 237 = KStZ 2000, 154 = NVwZ 2000, 936).

  • VG Düsseldorf, 25.09.2006 - 25 K 4880/06

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03
    Insbesondere wird eine auf der Bemessungsgrundlage des Einspielergebnisses erhobene Vergnügungssteuer auch weiterhin grundsätzlich auf die Spieler abwälzbar sein (vgl. zu diesem Kriterium allgemein: BVerfG, a.a.O. [10 f.]; BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, juris [30], mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2005, 1322; zur Abwälzbarkeit im genannten Sinne konkret: VG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2006 - 25 K 4880/06 -, juris [57 ff.], einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen).

    Des Weiteren ist nicht ersichtlich, dass eine auf der Bemessungsgrundlage des Einspielergebnisses erhobene Vergnügungssteuer europarechtswidrig wäre, insbesondere gegen Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) verstoßen würde (vgl. dazu VG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2006, a.a.O. [29 ff.]).

  • VG Magdeburg, 18.05.2006 - 3 A 1/05
    Auszug aus VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03
    Insofern kann offen bleiben, ob "Ausreißer" überhaupt bei der Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Einspielergebnisses aller Gewinnspielautomaten berücksichtigt werden dürfen (verneinend: Nds. OVG, Beschluss vom 6. April 2006, a.a.O.; VG Lüneburg, Urteil vom 16. März 2006 - 2 A 211/05 -, einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; tendenziell auch Wolff, NVwZ 2005, 1241 ; bejahend: VG Magdeburg, Urteil vom 18. Mai 2006 - 3 A 1/05 -, juris).
  • VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 211/05

    Vergnügungssteuer für Spielautomaten in Gaststätten nach dem Stückzahlmaßstab.

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03
    Insofern kann offen bleiben, ob "Ausreißer" überhaupt bei der Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Einspielergebnisses aller Gewinnspielautomaten berücksichtigt werden dürfen (verneinend: Nds. OVG, Beschluss vom 6. April 2006, a.a.O.; VG Lüneburg, Urteil vom 16. März 2006 - 2 A 211/05 -, einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; tendenziell auch Wolff, NVwZ 2005, 1241 ; bejahend: VG Magdeburg, Urteil vom 18. Mai 2006 - 3 A 1/05 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04

    Heranziehung zu Vergnügungssteuern für zwei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03
    Sie hat sich in der mündlichen Verhandlung hinsichtlich der Geräte mit Gewinnmöglichkeit auf das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2006 ( - 13 LC 450/04 -, einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG mit Veröffentlichungshinweis auf NST-N 2006, 230 = NdsVBl. 2006, 304) berufen.
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03
    Insbesondere wird eine auf der Bemessungsgrundlage des Einspielergebnisses erhobene Vergnügungssteuer auch weiterhin grundsätzlich auf die Spieler abwälzbar sein (vgl. zu diesem Kriterium allgemein: BVerfG, a.a.O. [10 f.]; BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, juris [30], mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2005, 1322; zur Abwälzbarkeit im genannten Sinne konkret: VG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2006 - 25 K 4880/06 -, juris [57 ff.], einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen).
  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03
    Zu diesen traditionellen Kommunalsteuern gehört auch die Vergnügungssteuer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, juris [9], mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2001, 1264 = NdsVBl 2002, 71).
  • BFH, 26.02.2007 - II R 2/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung folgt dem BVerwG weitgehend (Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. August 2006 2 S 1218/05; des Verwaltungsgerichts --VG-- Düsseldorf vom 6. Februar 2006 25 K 6944/04 und 25 K 7576/04 und vom 7. April 2006 25 K 1327/05; des VG Lüneburg vom 16. März 2006 2 A 211/05 und 2 A 213/05; des VG Magdeburg vom 11. April 2006 5 A 14/06 und vom 18. Mai 2006 3 A 1/05; des Schleswig-Holsteinischen VG vom 12. Juli 2006 4 A 267/02; des VG Freiburg/Breisgau vom 15. November 2006 1 K 1937/05; des VG Oldenburg vom 30. November 2006 2 A 3383/03, alle bei juris; a.A. soweit ersichtlich nur Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 29. Juni 2006 13 LC 450/04, Niedersächsische Verwaltungsblätter 2006, 304).
  • VG Oldenburg, 29.11.2007 - 2 A 940/05

    Auswurfmöglichkeit; Dauerveranlagung; durchschnittliche Einnahmen;

    Bezüglich der Geräte mit Gewinnmöglichkeit heißt es im rechtskräftigen Urteil der Kammer vom 30. November 2006 (- 2 A 3383/03 -, juris, auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG) u.a.:.

    Insofern kann offen bleiben, ob "Ausreißer" überhaupt bei der Berechnung des durchschnittlichen täglichen Einspielergebnisses aller Gewinnspielautomaten zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil der Kammer vom 30. November 2006, a.a.O., Rn. 35, m.w.N. ).

    Vielmehr ist die Kammer davon überzeugt, dass sich für die Beklagte auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Betriebszeiten der einzelnen Spielautomaten - eine derartige Feststellung würde für die einzelne Kommune aber den zumutbaren Verwaltungsaufwand sprengen, weil Berechnungen im "Minutenbereich" notwendig wären - eine günstigere Entscheidung nicht ergäbe (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 30. November 2006, a.a.O., Rn. 45).

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