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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.08.2009 - 2 A 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22312
OVG Sachsen, 10.08.2009 - 2 A 46/09 (https://dejure.org/2009,22312)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.08.2009 - 2 A 46/09 (https://dejure.org/2009,22312)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. August 2009 - 2 A 46/09 (https://dejure.org/2009,22312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BeamtVG § 14a, § 14
    Vorübergehende Erhöhung des MIndestruhegehaltssatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorübergehende Erhöhung eines amtsbezogenen Mindestruhegehaltssatzes nach § 14 Abs. 4 S. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) i.H.v. 35 v.H. gem. § 14a BeamtVG

  • Judicialis

    BeamtVG § 14; ; BeamtVG § 14a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2009 - 2 A 46/09
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, NVwZ 2000, 1164; Beschl. v. 26.3.2007, NVwZ-RR 2008, 1).
  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2009 - 2 A 46/09
    Dabei hat es sich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2005 (vgl. BVerwGE 124, 19) angeschlossen, wonach auch der amtsbezogene Mindestruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG in Höhe von 35 v. H. gem. § 14a BeamtVG vorübergehend erhöht werden könne.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 21 A 2098/06

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Studienrates bei Versetzung in den

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2009 - 2 A 46/09
    Zur Begründung ihres Zulassungsantrags stützt sich die Beklagte ferner auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.1.2008 (Az.: 21 A 2098/06, juris), das abweichend von dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Mindestruhegehalt keinen Anknüpfungspunkt für die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a BeamtVG sieht, und macht sich dessen Auffassung zu eigen.
  • VG Göttingen, 08.10.2015 - 2 A 231/14

    Mischgebiet; überwiegend gewerbliche Nutzung; Wettbüro; kerngebietstypisches

    Schließlich können bei der Bemessung der Reichweite topographische Besonderheiten oder Verkehrswege wie Straßen und Bahntrassen im Einzelfall eine trennende Wirkung entfalten (BVerwG, Beschlüsse vom 13.05.2014 -4 B 38/13-; vom 29.04.1997 -4 B 67/97-, jeweils zitiert nach juris; Urteil der erkennenden Kammer vom 11.08.2010 -2 A 46/09-).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 02.07.2010 - S 2 A 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29071
OVG Bremen, 02.07.2010 - S 2 A 46/09 (https://dejure.org/2010,29071)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.07.2010 - S 2 A 46/09 (https://dejure.org/2010,29071)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - S 2 A 46/09 (https://dejure.org/2010,29071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Leistungsträgers zur Übernahme von im Regelsatz enthaltene Anteile übersteigenden Stromkosten (Differenzstromkosten) i.R.d. Kosten der Unterkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines Leistungsträgers zur Übernahme von im Regelsatz enthaltene Anteile übersteigenden Stromkosten (Differenzstromkosten) i.R.d. Kosten der Unterkunft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus OVG Bremen, 02.07.2010 - S 2 A 46/09
    Diese Rechtsfrage sei auch vom Bundessozialgericht bereits so entschieden worden (vgl. Urteile vom 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R - und vom 27.02.2008 - B 14/11 b AS 15/07 R -).

    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/1410, S. 23) handelt es sich bei der Neufassung lediglich um eine Klarstellung (vgl. zum Vorstehenden auch BSG, U. v. 27.02.2008 - B 14/11 b AS 15/07).

    Nach der Neufassung des § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II durch das Gesetz vom 20.07.2006 und der Entscheidung des BSG vom 27.02.008 (Az. B 14/11 b AS 15/07) war nicht schwierig (im Sinne der erwähnten Rechtsprechung) zu beantworten, dass auch Differenzstromkosten aus der Regelleistung zu bestreiten sind.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus OVG Bremen, 02.07.2010 - S 2 A 46/09
    Diese Rechtsfrage sei auch vom Bundessozialgericht bereits so entschieden worden (vgl. Urteile vom 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R - und vom 27.02.2008 - B 14/11 b AS 15/07 R -).

    Im Urteil vom 19.02.2009 (Az. B 4 AS 48/08 R) hat das BSG dementsprechend ausgeführt, dass - ebenso wie die Kosten für Warmwasserbereitung Bestandteil der Regelleistung seien - auch die Kosten für Strom, sofern er nicht zur Erzeugung von Heizenergie genutzt werde, "aus der maßgeblichen Regelleistung gedeckt werden" müssen.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Bremen, 02.07.2010 - S 2 A 46/09
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 347 ) wiederholt entschieden, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg auch zu bejahen ist, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen abhängt (vgl. z.B. B. v. 15.10.2008 - S2 S 384/08 - und B. v. 02.12.2009 - 2 A 248/05).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B

    Berufungsfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der

    Auszug aus OVG Bremen, 02.07.2010 - S 2 A 46/09
    Der Streitgegenstand für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II wird durch § 41 SGB II in zeitlicher Hinsicht auf die Dauer von sechs, höchstens zwölf Monate begrenzt (vgl. BSG, B. v. 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B -).
  • OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05

    Praxisgebühr; Zuzahlung; Existenzminimum

    Auszug aus OVG Bremen, 02.07.2010 - S 2 A 46/09
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 347 ) wiederholt entschieden, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg auch zu bejahen ist, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen abhängt (vgl. z.B. B. v. 15.10.2008 - S2 S 384/08 - und B. v. 02.12.2009 - 2 A 248/05).
  • OVG Bremen, 15.10.2008 - S2 S 384/08
    Auszug aus OVG Bremen, 02.07.2010 - S 2 A 46/09
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 347 ) wiederholt entschieden, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg auch zu bejahen ist, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen abhängt (vgl. z.B. B. v. 15.10.2008 - S2 S 384/08 - und B. v. 02.12.2009 - 2 A 248/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2011 - L 15 AS 989/09
    Die von dem Kläger für grundsätzlich klärungsbedürftig gehaltene Frage, ob tatsächlich anfallende Stromkosten, die den in der Regelleistung enthalten Anteil übersteigen (sog. Differenzstromkosten), von den Grundsicherungsträgern als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II zu übernehmen sind, ist höchstrichterlich geklärt (so auch Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 02.07.2010 - S 2 A 46/09 - in einem gleichgelagerten Fall).
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