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BGH, 18.08.2010 - 2 ARs 153/10, 2 AR 87/10 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 462a Abs. 2 Satz 2 StPO
Zuständigkeit für die Strafaussetzung zur Bewährung - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit eines Gerichtes für eine nachträgliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund einer Abgabeentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 2 S. 2
Zuständigkeit eines Gerichtes für eine nachträgliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund einer Abgabeentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 528 AR 9/10
- BGH, 18.08.2010 - 2 ARs 153/10, 2 AR 87/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 197