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   BGH, 22.02.1995 - 2 ARs 36/95   

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https://dejure.org/1995,6872
BGH, 22.02.1995 - 2 ARs 36/95 (https://dejure.org/1995,6872)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1995 - 2 ARs 36/95 (https://dejure.org/1995,6872)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1995 - 2 ARs 36/95 (https://dejure.org/1995,6872)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.08.1979 - 2 ARs 215/79

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Zuständigkeit für eine

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 2 ARs 36/95
    Die Überwachungszuständigkeit geht bereits im Zeitpunkt des Beginns der Strafverbüßung und nicht erst dann über, wenn die Strafvollstreckungskammer mit einer bestimmten Entscheidung befaßt wird (BGH, Beschl. v. 3. August 1979 - 2 ARs 215/79 - undvom 9. Dezember 1983 - 2 ARs 371/83).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 ARs 371/83

    Zeitpunkt des Übergang der Überwachungszuständigkeit

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 2 ARs 36/95
    Die Überwachungszuständigkeit geht bereits im Zeitpunkt des Beginns der Strafverbüßung und nicht erst dann über, wenn die Strafvollstreckungskammer mit einer bestimmten Entscheidung befaßt wird (BGH, Beschl. v. 3. August 1979 - 2 ARs 215/79 - undvom 9. Dezember 1983 - 2 ARs 371/83).
  • BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 87/07

    Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht (Strafrestaussetzung);

    Die Überwachungszuständigkeit ging auf dieses Gericht unabhängig davon über, ob die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Wuppertal mit einer bestimmten Entscheidung befasst worden ist (Senatsbeschluss vom 22. Februar 1995 - 2 ARs 36/95).
  • BGH, 27.09.1996 - 2 ARs 360/96

    Bestimmung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer

    Die Überwachungszuständigkeit ging auf dieses Gericht unabhängig davon über, ob diese Stravollstreckungskammer mit einer bestimmten Entscheidung befaßt worden ist (Beschluß des Senats vom 22. Februar 1995 - 2 ARs 36/95 m.w.N.).
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