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   BAG, 12.01.1956 - 2 AZR 117/54   

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https://dejure.org/1956,392
BAG, 12.01.1956 - 2 AZR 117/54 (https://dejure.org/1956,392)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1956 - 2 AZR 117/54 (https://dejure.org/1956,392)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1956 - 2 AZR 117/54 (https://dejure.org/1956,392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellter Kraftfahrer - Arbeitsvertrag - Verletzung seiner Verpflichtungen - Steuerung eines Omnibusses - Geminderte Fahrtüchtigkeit - Grenze der strafbaren Fahruntüchtigkeit - Beharrlichkeit - Wiederholtes Verhalten - Wiederholte Aufforderung - Vertragsgemäßes ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 252
  • NJW 1956, 487 (Ls.)
  • DB 1956, 187
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.08.1955 - 2 AZR 166/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Revisionszulassung im Berufungsurteil

    Auszug aus BAG, 12.01.1956 - 2 AZR 117/54
    Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zwar nicht in der Urteilsformel zugelassen, wohl aber in den Gründen; dies sieht das Bundesarbeitsgericht als genügend an (BAG 1, 33 - ,34; BAG 2, 114)« Die vom Landesarbeitsgericht für die Revisionszulassung gegebene Begründung, nämlich "die Frage der Auslegung des § 123 Abs. 2 GewO" kann als solche die Zulassung nach § 69 Abs. 3 Satz 1 ArbGG allerdings nicht tragen, wie der Kläger mit Recht ausführt; denn ob das etwaige Recht der Beklagten zur.
  • BAG, 01.07.1954 - 1 ABR 16/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde, Divergenz

    Auszug aus BAG, 12.01.1956 - 2 AZR 117/54
    Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zwar nicht in der Urteilsformel zugelassen, wohl aber in den Gründen; dies sieht das Bundesarbeitsgericht als genügend an (BAG 1, 33 - ,34; BAG 2, 114)« Die vom Landesarbeitsgericht für die Revisionszulassung gegebene Begründung, nämlich "die Frage der Auslegung des § 123 Abs. 2 GewO" kann als solche die Zulassung nach § 69 Abs. 3 Satz 1 ArbGG allerdings nicht tragen, wie der Kläger mit Recht ausführt; denn ob das etwaige Recht der Beklagten zur.
  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Eine beharrliche Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag liegt nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 123 GewO insbesondere dann vor, wenn eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt begangen wird und sich daraus der nachhaltige Wille der vertragswidrig handelnden Partei ergibt, den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen zu wollen (vgl. BAG Urteil vom 12. Januar 1956 - 2 AZR 117/54 - AP Nr. 5 zu § 123 GewO; Stahlhacke, aaO, Rz 385).
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

    Auch die einmalige Vertragsverletzung kann das Merkmal der Beharrlichkeit erfüllen, wenn daraus der nachhaltige Wille des Arbeitnehmers erkennbar wird, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen zu wollen (Becker-Schaffner, aaO, 145; KR-Hillebrecht, aaO, Rz 111; BAG 2, 252).
  • LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05

    außerordentliche und ordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung und

    Eine beharrliche Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag liegt nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 123 GewO insbesondere dann vor, wenn eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt begangen wird und sich daraus der nachhaltige Wille der vertragswidrig handelnden Partei ergibt, den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen zu wollen (BAG, Urteil vom 12.01.1956 - AP GewO § 123 Nr. 5; BAG, Urteil vom 17.03.1988 - AP BGB § 626 Nr. 99; BAG, Urteil vom 21.11.1996 - AP BGB § 626 Nr. 130; BAG, Urteil vom 05.04.2001 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.1984 - 5 Sa 436/83

    Trunkenheit am Arbeitsplatz als Grund für ausserordentliche Kündigung

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  • LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01

    Außerordentliche Kündigung; Omnibusfahrer; Alkohol im Dienst.

    Der vorliegende Verstoß ist auch geeignet, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (so grundsätzlich auch BAG vom 12.01.1956, 2 AZR 117/54, AP Nr. 5 zu § 123 GewO; auch LAG Sachsen vom 13.10.1999, 2 Sa 995/99, LAGE § 626 BGB Nr. 130a).
  • LAG Hamm, 23.08.1990 - 16 Sa 293/90

    Verletzung eines Alkoholverbots - Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung

    Dafür können beispielsweise betriebliche Gepflogenheiten und branchenspezifische Besonderheiten von Bedeutung sein (BAG vom 12.01.1956 - 2 AZR 117/54 -, EzA § 123 GewO Nr. 1; BAG vom 22.08.1963 - 2 AZR 114/63 -, NJW 1964, 74 f.; LAG Düsseldorf vom 17.08.1967 - 2 Sa 254/67 -, BB 1967, 1425; LAG Mannheim vom 28.05 1954 - SA 19/54 -, BB 1954, 562; KR-Hillebrecht, aaO., § 626 BGB Rdn. 301; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, 1986, Rdn. 232, 234 f.; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Die Kündigung, 2. Aufl. 1986, S. 228, 307; Lipke aaO.).

    In diesem Zusammenhang ist anzumerken, daß die Rechtsprechung gerade den Alkoholgenuß von Kraftfahrern unter besonderen Umständen als Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses anerkannt hat (BAG vom 22.08.1963, aaO. und vom 12.01.1956, aaO.), obwohl die Gefahrenlage nach Überzeugung der Berufungskammer dort niedriger zu veranschlagen ist als im untertägigen Steinkohlenbergbau.

  • LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 Sa 792/06

    außerordentliche Kündigung; unentschuldigtes Fehlen; Beweisverwertungsverbot bei

    Eine beharrliche Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insbesondere dann vor, wenn eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt begangen wird und sich daraus der nachhaltige Wille der vertragswidrig handelnden Partei ergibt, den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen zu wollen (BAG, Urteil vom 12.01.1956 - AP GewO § 123 Nr. 5; BAG, Urteil vom 17.03.1988 - AP BGB § 626 Nr. 96; BAG, Urteil vom 21.11.1996 - AP BGB § 626 Nr. 130; BAG, Urteil vom 05.04.2001 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32).
  • LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines

    Eine beharrliche Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insbesondere dann vor, wenn eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt begangen wird und sich daraus der nachhaltige Wille der vertragswidrig handelnden Partei ergibt, den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen zu wollen (BAG, Urteil vom 12.01.1956 - AP GewO § 123 Nr. 5; BAG, Urteil vom 17.03.1988 - AP BGB § 626 Nr. 96; BAG, Urteil vom 21.11.1996 - AP BGB § 626 Nr. 130; BAG, Urteil vom 05.04.2001 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32).
  • BAG, 17.06.1992 - 2 AZR 568/91

    Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund - Einmaliger Pflichtenverstoß -

    Auch die einmalige Vertragsverletzung kann das Merkmal der Beharrlichkeit erfüllen, wenn daraus der nachhaltige Wille des Arbeitnehmers erkennbar wird, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen zu wollen (BAGE 2, 252 = AP Nr. 5 zu § 123 GewO; BAG Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8 a MuSchG 1968, zu B I 1 der Gründe; KR- Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 111).
  • BAG, 03.10.1957 - 2 AZR 13/55

    Rückerstattungsberechtigter - Unüberwindliches Mißtrauen - Fristlose Entlassung -

    Der Senat ist je doch auf Grund des festgestellten Sachverhalts selbst in der Lage, die Zumutbarkeitsfrage zu verneinen ( BAG 2, 252 £ "251 J ) a.
  • LAG Hamm, 26.05.1967 - 5 Sa 238/67

    Unwirksame fristlose Kündigung bei einmaligem Unterlassen rechtzeitiger

  • LAG Düsseldorf, 15.06.1982 - 16 (8) Sa 540/82

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Konsums von Alkohol

  • LAG Hamburg, 09.02.1959 - 2 Sa 203/58
  • BAG, 17.12.1957 - 2 AZR 561/57
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