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   BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 190/87   

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BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 190/87 (https://dejure.org/1987,7806)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1987 - 2 AZR 190/87 (https://dejure.org/1987,7806)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1987 - 2 AZR 190/87 (https://dejure.org/1987,7806)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85

    Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 190/87
    Schließlich hat der Senat mit Urteil vom 5. März 1987 (- 2 AZR 623/85 - EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 38 - auch zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ausgesprochen, daß die Grundsätze über das Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes auch für die Kündigung von Mitgliedern der Betriebsverfassungsorgane wegen Stillegung des Betriebes oder einer Betriebsabteilung nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG gelten.
  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen

    Auszug aus BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 190/87
    Der Schluß auf eine konkludente rechtliche Vereinbarung mehrerer Unternehmen zur Führung eines gemeinsamen Betriebes kann bereits dann gezogen werden, wenn die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten von einem Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden, nicht aber auch die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten (vgl. BAG Beschluß vom 29. Januar 1987 - 6 ABR 23/85 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrVG 1972, zu B III 3 der Gründe).
  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 515/82

    Voraussetzungen eines Betriebes bei mehreren Unternehmen

    Auszug aus BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 190/87
    So können mehrere Unternehmen auch im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG einen einheitlichen Betrieb bilden (BAGE 45, 259 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Auszug aus BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 190/87
    Weiterhin hat der Senat mit Urteil vom 13. Juni 1985 (- 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969) entschieden, daß mehrere Unternehmen einen Betrieb im Sinne des § 1 KSchG als Bezugspunkt für den Umfang des allgemeinen Kündigungsschutzes unterhalten können.
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 190/87
    Weiterhin hat der Senat mit Urteil vom 13. Juni 1985 (- 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969) entschieden, daß mehrere Unternehmen einen Betrieb im Sinne des § 1 KSchG als Bezugspunkt für den Umfang des allgemeinen Kündigungsschutzes unterhalten können.
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Eine solche liegt nicht schon mit Blick auf die Identität der Leitungspersonen der beteiligten Unternehmen vor (vgl. BAG 5. November 1987 - 2 AZR 190/87 -; 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - zu A II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

    Ein Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (ständige Rechtsprechung: BAG Beschluß vom 17. Februar 1981 - 1 ABR 101/78 - AP Nr. 9 zu § 111 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 5. November 1987 - 2 AZR 190/87 - n.v., zu B I der Gründe; ebenso: KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 80; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 1 Rz 31; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 58).
  • LAG Hamm, 26.01.2006 - 4 (2) Sa 921/05

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mittels Anhörung des örtlichen Betriebsrats;

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  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89

    Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer

    Ein Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (ständige Rechtsprechung: BAG Beschluß vom 17. Februar 1981 - 1 ABR 101/78 - AP Nr. 9 zu § 111 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 5. November 1987 - 2 AZR 190/87 - n.v., zu B I der Gründe; ebenso: KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 80; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 1 Rz 31; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 58).
  • VG Arnsberg, 26.05.2014 - 20 K 370/13

    Mitbestimmungsrecht eines Personalrats hinsichtlich eines auf mehr als zwei

    vgl. BAG, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 -, a. a. O., und vom 5. November 1987 - 2 AZR 190/87 -, juris; - VG Göttingen, Urteil vom 24. November 2011 - 2 A 2/11 -, a. a. O.
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